Landwirtschaftskammer: Mountainbike im Wald – auf Vertrags-Basis kein Problem

Apr 24, 2015 | Allgemein

Wird in Bälde präsentiert: Aktuelle GfK-Studie zum Mountainbiken im Wald

 

„Der Wald in Österreich dient gleichzeitig dem Schutz und der Erholung und ist Wohlfahrts-, Lebens- und Wirtschaftsraum in einem. Daher regelt das Forstgesetz die Benützung des Waldes für Erholungssuchende. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nur das Betreten erlaubt, damit der Wald alle seine Funktionen erfüllen kann, nicht nur die Erholungsfunktion. Wenn es aber Verträge gibt, in denen auch Haftungsfragen geregelt sind, kann man jederzeit grünes Licht für andere Naturnutzer, wie Reiter oder Mountainbiker geben. Die uneingeschränkte Öffnung des Waldes für Mountainbiker, wie sie von teils radikalen Vertretern der Mountainbike-Szene gefordert wird, widerspricht nicht nur dem umfassenden Anspruch, der an den Wald gestellt wird, eine solche Maßnahme wäre auch ein gesellschaftspolitischer Rückschritt, wie erste Ergebnisse einer Studie des Meinungsforschungsinstitutes GfK Austria GmbH belegen“, erklärte Franz Titschenbacher, Vorsitzender des Ausschusses für Forst- und Holzwirtschaft der LK Österreich sowie Präsident der LK Steiermark, der gleichzeitig die baldige Präsentation dieser Studie ankündigte.

 

„Bereits heute bestehen umfangreiche, naturverträglich ausgewiesene Mountainbikerouten auf der Grundlage privatrechtlicher Regelungen. Vor allem in touristisch intensiv genutzten Regionen kommen je nach Bedarf, jährlich zusätzliche Radrouten von mehreren 100 Kilometern dazu. Dort, wo zusätzlicher Bedarf artikuliert wird, ist man selbstverständlich bemüht, zusätzliche Radkilometer zu errichten“, artikulierte Titschenbacher, die unverminderte Gesprächsbereitschaft der Grundeigentümer.

Es ist ein Faktum, dass Forststraßen primär Arbeitsplatz sind. Rund 145.000 Betriebe müssen aus der Bewirtschaftung ihres Waldes ein Einkommen für ihre Familien erzielen. „Eine weitere, ungezügelte Öffnung des Waldes ist von der Mehrheit der Waldeigentümer nicht erwünscht. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa ist der Bezug zum Eigentum in Österreich noch sehr ausgeprägt. Die Waldbesitzer wollen die Entscheidungsfreiheit darüber, wer in ihrem Wald welche Aktivitäten durchführen darf, behalten. Da ist kein Unterschied zur Gesamtbevölkerung, wo sich auch jeder einzelne aussuchen möchte, wer mit ihm in seinem Garten grillt. Der Wald darf auch nicht zum größten und schönsten Fitness-Studio verkommen, wie dies eine radikale Minderheit fordert“, brach Titschenbacher eine Lanze zur Stärkung und nicht zur Schwächung des Privateigentums.

„Zudem müssen wir leider bereits heute feststellen, dass sich vor allem Mountainbiker nicht immer an die Sperre von Forststraßen halten, auch wenn dort schwere Maschinen im Einsatz sind. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen. Eine Öffnung für Radfahrer würde bedeuten, dass derart umfangreiche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen wären, die für den Waldbesitzer oder Forstunternehmer unzumutbar wären. Außerdem scheint es einen ursächlichen Zusammenhang mit der Beunruhigung des Wildes durch diverse Naturnutzer wie z.B. Paragleiter, Mountainbiker und Tourenschifahrer und dem dramatischen Ansteigen von Wildschäden zu geben. Wildtiere benötigen auch Rückzugsmöglichkeiten, wo sie ungestört sind. Darauf kann man nur bei umsichtiger Planung von Radrouten Rücksicht nehmen“, gab Titschenbacher zu bedenken.

Die Ausweitung des „freien Betretungsrechts“ des Waldes auf das uneingeschränkte „Befahren“ des Waldes ist aus vielerlei Sicht negativ zu bewerten. „Wir Grundeigentümer lehnen aus genannten und zahlreichen anderen Gründen die Forderung nach einer Änderung des §33 Forstgesetz entschieden ab, sprechen uns aber gleichzeitig für die Ausweitung vertraglicher Lösungen im Falle konkreter Nachfrage nach Mountainbikerouten aus“, gab Titschenbacher entschlossen die Haltung der Waldbesitzer wieder.

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