Köstinger will Holzkraftwerke mit Biomasse-Grundsatzgesetz retten

Feb 19, 2019 | Allgemein

Ministerin präsentiert neuen Vorschlag für Ökostrom-Tarifregelung

Wien, 18. Februar 2019 (aiz.info). – Nachdem am vergangenen Donnerstag die Ökostromgesetznovelle im Bundesrat am Widerstand der SPÖ gescheitert war, präsentierte Bundesministerin Elisabeth Köstinger am Freitagabend im Rahmen einer Pressekonferenz eine alternative Lösung für Holzkraftwerke. Sie kündigte ein Biomasse-Grundsatzgesetz an, das mit einfacher Mehrheit im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen werden kann. Die Umsetzung auf Länderebene soll durch neun Ausführungsgesetze erfolgen. Dadurch sollen die vom Tarifende betroffenen Biomassekraftwerke bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes in Betrieb gehalten werden.

Köstinger zeigte sich vor Journalisten enttäuscht von der Blockadehaltung der SPÖ im Bundesrat. Es sei bei der Ökostromgesetznovelle um eine temporäre Verlängerung einer Regelung gegangen, die es bereits gab und die damals auch mit Zustimmung der SPÖ einstimmig den Bundesrat passiert habe. „Wir haben aufgrund der Notsituation der 47 gefährdeten Holzkraftwerke und aufgrund des massiven Schadholzaufkommens in Österreich versucht, mit dieser Novelle eine Nachfolgeregelung zu schaffen. Der Entwurf der Novelle wurde der SPÖ Anfang Dezember ebenso übermittelt wie der Vorschlag für die Nachfolgetarifverordnung.

Es lagen also alle relevanten Zahlen und Fakten am Tisch. Während im Parlament auch die NEOS und die Grünen diesem Vorschlag zustimmten und damit zeigten, dass man auch konstruktive Oppositionspolitik betreiben kann, war die SPÖ nicht bereit, ihre Blockadehaltung aufzugeben“, bedauerte Köstinger. Dabei habe man im Gesetz auch die Forderung nach Entlastung von einkommensschwachen Haushalten von der Ökostromabgabe berücksichtigt.

Jetzt rasch Übergangslösung beschließen

„Ich kann es nicht zulassen, dass die Versorgungssicherheit im Energiebereich und Tausende Arbeitsplätze zum Spielball von Parteipolitik werden und habe daher mit meinen Experten eine alternative Gesetzeslösung erarbeitet“, berichtete die Ministerin. Mit dem Biomasse-Grundsatzgesetz solle jetzt auf Bundesebene ein einheitlicher Rahmen für die Überbrückungshilfe geschaffen werden. Dadurch könnten dann die Länder auf Basis ihrer Ausführungsgesetze die Nachfolgetarife für Anlagen mit fester Biomasse, deren Tarife zwischen 2017 und 2019 auslaufen, fixieren, erläuterte die Ministerin. Diese Regelung könne im Parlament mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und koste auch nicht mehr als die Novelle zum Ökostromgesetz.

„Unsere Experten arbeiten mit Hochdruck an diesem Grundsatzgesetz. Wir haben auch Verfassungsjuristen damit betraut, zu prüfen, ob das rechtlich so möglich ist. Geplant ist, dass wir den Entwurf Anfang März vorlegen und ich hoffe, dass das Gesetz nach der Begutachtung rasch beschlossen werden kann“, so Köstinger. Sie habe auch bereits mit den Bundesländern Gespräche geführt und dabei breite Unterstützung erfahren. Auch SPÖ-dominierte Länder wie Wien sollten ein Interesse an der Rettung ihrer Biomasseanlagen haben.

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