Holzimporte nach Österreich sind durch EU-Holzhandelsverordnung geregelt

Jul 20, 2018 | Allgemein

Mayer: BFW führt regelmäßige und risikobasierte Kontrollen durch

Wien, 19. Juli 2018 (aiz.info). – Österreich nimmt das Problem des Handels mit illegal geschlägertem Holz sehr ernst und setzt Maßnahmen, um dies gemäß EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) zu verhindern. Das Bundesamt für Wald (BFW) als zuständige Behörde für den Import von Holzprodukten aus Drittstaaten führt regelmäßig risikobasierte Kontrollen durch. Besonderes Augenmerk wurde und wird dabei auf Holzimporte aus Tropenholz exportierenden Ländern, aber auch aus Osteuropa wie der Ukraine gelegt. Der Bericht der NGO Earthsight, der am Donnerstag vom WWF präsentiert wurde, zeigt die Schwierigkeiten in der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages in der Ukraine auf. „Earthsight liefert damit wichtige Informationen und trägt dazu bei, die Einfuhr und den Handel von Holz und -erzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt zu unterbinden“, teilt BFW-Leiter Peter Mayer mit.

Die seit dem Jahr 2013 geltende EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, kurz: EUTR) ist eine wichtige Maßnahme gegen den illegalen Holzeinschlag. Sie verbietet das Inverkehrbringen von Holz und -produkten aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt und verpflichtet die Importeure zur Anwendung einer Sorgfaltspflichtregelung noch vor der Einfuhr. Die Verordnung gilt für alle geregelten Importe aus Drittstaaten. Der Importeur muss den legalen Ursprung des Holzes nachweisen und Informationen zu Produktart, Ernteland, Art, Menge, Lieferant und Käufer sowie den Nachweis zur Einhaltung der im Ernteland geltenden Rechtsvorschriften liefern. Wenn seine Bewertung ein Risiko für illegales Holz in der Lieferkette aufzeigt, muss er dieses weitestgehend mindern, indem er vom Lieferanten zusätzliche Dokumente und Maßnahmen fordert oder diese selbst beibringt. Lässt sich das Risiko dadurch nicht weitestgehend ausschließen, dürfen die betroffenen Holzprodukte nicht in der EU in Verkehr gebracht werden. In Österreich wird die EUTR durch das Holzhandelsüberwachungsgesetz umgesetzt. Darin sind Aufgaben, Kontrollmaßnahmen und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden (in Österreich das Bundesamt für Wald) sowie die möglichen Sanktionen bei Verstößen geregelt.

Laufend Untersuchungen auch ukrainischer Importe

Das auf zehn Jahre befristete Rundholzexportverbot der Ukraine ist mit 1. November 2015 für alle Holzarten außer Kiefer in Kraft getreten, die Kiefer ist mit 1. Jänner 2017 hinzugekommen. Das BFW hat sowohl vor Inkrafttreten dieses Exportverbots als auch danach Kontrollen bei EUTR-geregelter Waren aus der Ukraine durchgeführt. Darüber hinaus regelt die EU-Holz-VO, wie mit Informationen von Dritten (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen) über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Importeur vorzugehen ist. Solche werden einer eingehenden Prüfung unterzogen. „Stellt das Bundesamt für Wald Verstöße gegen die EU-Holzhandelsverordnung fest, werden diese bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt“, erklärt Mayer. In den Jahren seit Inkrafttreten der EU-Holzverordnung besteht für den effektiven Vollzug eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, der EU-Kommission und sonstigen Stellen in der EU sowie den betroffenen Drittstaaten, die auch die Koordinierung der Vorgehensweise umfasst.

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