GAHR BEGRÜßT ANHEBUNG DER GEWICHTSGRENZE BEIM ABTRANSPORT VON HACKGUT AUF 44 T

Nov 24, 2020 | Allgemein

Beförderung von Rundholz und Hackgut aus dem Wald wird gleichgestellt

Wien, 23. November 2020 (aiz.info). – Im Zuge der 39. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) hat der Nationalrat Ende vergangener Woche einer Erhöhung der abtransportierten Menge Hackgut aus dem Wald von 40 auf 44 t zugestimmt. Für den Tiroler Bauernbund-Abgeordneten und Obmann der Bioenergie Tirol, Hermann Gahr, bringt diese KFG-Novelle mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Biomasselogistik. „Es ist ein großer Erfolg und sorgt endlich für eine Gleichstellung. Bereits im Vorjahr wurde die Gewichtsgrenze beim Transport von Rundholz von 40 auf 44 t erhöht. Nach langen Verhandlungen und vielen Gesprächen ist es gelungen, dass auch die Gewichtsgrenze für den Transport von Hackgut erhöht wird“, sagte der VP-Abgeordnete.

Diese Änderung sei gerade für den Einsatz heimischer Biomasse eine große Errungenschaft. Je schneller Holz und besonders Schadholz aus dem Wald abtransportiert und zu Heizmaterial verarbeitet werde, desto besser sei es für die heimische Forstwirtschaft und die Energieerzeugung. Die Wälder in ganz Österreich haben unter den Extremereignissen und enormen Schadholzmengen der letzten Jahre stark gelitten.

„Tirol hat es besonders hart getroffen, erst das Sturmtief Vaia, die enormen Schneemengen und dann auch noch die Schäden durch den Borkenkäfer. In vielen Fällen ist es deswegen wichtig und auch erforderlich, bereits im Wald Hackgut zu produzieren. Durch die Anhebung der Gewichtsbeschränkung auf 44 t können nun die Kapazitäten der Fahrzeuge voll ausgeschöpft werden. Das ermöglicht es, die Arbeitsprozesse so effektiv und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Durch diese Novelle bleibt die Biomasse aus den heimischen Wäldern wettbewerbsfähig und bringt somit Vorteile für alle Beteiligten“, erklärte Gahr.

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