Am 01.03.2016 tritt die neue FHP-Richtlinie zur Übernahme von Energieholz in Kraft. Durch diese neue Richtlinie wird die Übernahme sowohl von Energieholz als auch von Schüttgut zur energetischen Verwertung geregelt. Ab sofort steht die Richtlinie auf der Homepage der Kooperationsplattform Forst Holz Papier www.forstholzpapier.at (Publikationen/Holzübernahme) als Download zu Verfügung.
Die FHP-Richtlinie zur Übernahme von Energieholz behandelt sowohl Rundholz als auch Schüttgut zur energetischen Verwertung. Das Regelwerk umfasst die Gewichtsbestimmung der Lieferung und die Ermittlung des Trockengehaltes als Basis für die Bestimmung des Atrogewichtes und auch die Bestimmung des Energiegehaltes. Ausgehend vom Nettogewicht der Lieferung werden der Wassergehalt und in Folge der Heizwert sowie der Energieinhalt bestimmt. Zudem wurde eine Kontrollordnung zur unabhängigen Prüfung der Übernahme durch die Holzforschung Austria definiert. Im Annex sind mögliche Probeentnahmen von Scheitholz, typische Werte für den Heizwert, Rohstoffgruppen, Handelsformen der Sortimente und Umrechnungen dargestellt.
Die Kooperationsplattform Forst Holz Papier empfiehlt der Praxis, die neue Richtlinie in den Schlussbriefen zu verwenden. In Kürze wird sie neben der Downloadversion auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen.
An der Entwicklung haben Experten aus der gesamten FHP-Wertschöpfungskette mitgewirkt. Zudem waren die wesentlichen Abnehmer von Energieholz in die Arbeit eingebunden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die neue Richtlinie den aktuellen Stand der Übernahmepraxis von Energieholz wiederspiegelt.
Erarbeitet wurde das neue Regelwerk von der FHP Arbeitsgruppe „Energieholzübernahme und Rundholzübernahme im Raummaß“ unter der Leitung des Präsidenten der Land&Forst Betriebe Österreich, DI Felix Montecuccoli. Die technische Leitung lag bei DI Monika Steiner von der Holzforschung Austria. Die Koordination des Projektes übernahm DI Gerald Rothleitner von den Land&Forst Betrieben Österreich, die Fotoredaktion Anna Schreiner von der Landwirtschaftskammer Österreich.
„Nach der ÖNORM L1021 für das Sägerundholz, welche weitgehend mit den Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen abgestimmt ist, und der FHP Richtlinie zur Übernahme von Industrierundholz nach dem Gewicht hat FHP somit einen weiteren Meilenstein für eine vertrauensbildende und transparente Holzübernahme unter den FHP Partnern gesetzt“, betont FHP-Arbeitskreisleiter Felix Montecuccoli.
Direktlink: FHP- Richtlinie zur Übernahme von Energieholz
Rückfragehinweis:
Kooperationsabkommen Forst Holz Papier (FHP), Tel. 01/4020112-900, Email: office@forstholzpapier.at; forstholzpapier.at
DI Gerald Rothleitner, FHP-Arbeitskreis „Energieholzübernahme und Rundholzübernahme“, Tel. 01/5330227-0, Email: rothleitner@landforstbetriebe.at