Biomasse-Verband zu SPÖ-Aussagen: Bleiben wir bei den Fakten

Feb 12, 2019 | Allgemein

Es ist Zeit zu Handeln und nicht zum Verhandeln

Wien, 11. Februar 2019 (aiz.info). – Die Argumente der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) gegen die Ökostromgesetznovelle, über die am 14. Februar im Bundesrat abgestimmt wird, halten einem Faktencheck nicht stand, so die Reaktion des Österreichischen Biomasse-Verbandes (ÖBMV) auf die heutige SP-Pressekonferenz. Die Experten des ÖBMV entkräften in einer Aussendung einige Vorwürfe und verweisen auf die Faktenlage.

Nicht korrekt sei demnach der Vorwurf, der Steuerzahler müsse zusätzliche 150 Mio. Euro für die Kraftwerke ausgeben. Fakt ist, so der Biomasse-Verband, dass die Stromkunden über die Ökostrompauschale alle erneuerbaren Energieträger (darunter auch die betroffenen Biomassekraftwerke) bereits unterstützen und diese Kosten rückläufig sind. Eine Regelung berücksichtigt sogar einkommensschwache Haushalte. Eine Verlängerung der Tarife würde demnach keine Erhöhung der Ökostrompauschale nach sich ziehen, sondern eine zwischenzeitliche Fortführung ermöglichen.

Ein weiterer Wunsch der SPÖ ist die erstmalige gesetzliche Festlegung der Tarifhöhen (absolutes Novum), die bislang immer per Verordnung festgelegt worden sind. Ohne eine Ökostromgesetznovelle fallen die betroffenen Werke aber auf jeden Fall aus der Förderung, wodurch eine nachträgliche Anpassung der Folgetarife per Verordnung nicht erfolgen kann. Die Regierung hat aber zugesichert, dass die Rahmenbedingungen (Tarifhöhen) so gestaltet werden, dass die Weiterführung von einem Großteil der Anlagen gewährleistet wird. Jetzt liegt der Ball bei den SPÖ-Bundesräten, der Übergangslösung zuzustimmen und zu handeln. Die betroffenen heimischen Biomassekraftwerke (zwei Drittel stehen in SPÖ-geführten Gemeinden) haben keine Zeit mehr für weitere Verhandlungen, wird vom ÖBMV ausdrücklich betont.

Holzkraftwerke in Österreich

Holzkraftwerke verfügten bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 MW, die bis 2020 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die rund 130 heimischen Anlagen sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen.

Alleine 2019 würden Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein. Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können. Sie verbessern damit nicht nur die Klimabilanz des Stroms, sondern indirekt auch jene von strombasierten Heizsystemen. Durch die bei der Stromproduktion anfallende Wärme reduzieren Holzkraftwerke zusätzlich den noch immer dominierenden fossilen Energieeinsatz in der Fernwärme. Die bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) umgesetzte Sektorkopplung schafft viele Synergien, die sich bei Biomasse nicht nur auf den Wärme- und Stromsektor beschränkt. In der Forstwirtschaft ermöglicht sie die Verwertung von niederwertigen Sortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferholz oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen und für die es bis vor wenigen Jahren kaum Abnehmer gab.

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