Sofern nicht bereits erfolgt, muss das Material schleunigst aufgearbeitet werden. Zudem gilt es den verbliebenen Bestand regelmäßig auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren.
Befallenes und bruttaugliches Material entfernen
Die rechtzeitige Aufarbeitung von Wipfelbrüchen sowie von geworfenen und gebrochenen Bäumen ist die wirksamste Vorbeugung gegen einen Borkenkäferneubefall. Ebenso kann das Umrändeln von aufgearbeiteten Schadflächen aus dem Vorjahr und die Schlägerung von vorgeschädigten Bäumen einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Borkenkäfer leisten. Jetzt mit Frühlingsbeginn ist die Aufarbeitung der Schäden vom Winter bzw. vom Vorjahr abzuschließen. Wird es wärmer und steigen die Temperaturen über 16 Grad Celsius beginnen die Borkenkäfer auszuschwärmen und neue Bäume zu befallen. Deshalb gilt es ab Mitte April Fichtenbestände regelmäßig auf Borkenkäferbefall hin zu kontrollieren. Bohrmehlauswurf und Einbohrlöcher zeigen an, welche Bäume dringend aus dem Wald entfernt werden müssen.
Vielerorts werden gebrochene Wipfel auf Energieholzhaufen für eine spätere Verwertung in Biomasseheizwerken zwischengelagert. Aus Forstschutzsicht ist dies problematisch, insbesondere dann, wenn sich die Restholzhaufen in unmittelbarer Nähe zu Fichtenbeständen befinden. Es handelt sich dabei um eine Brutquelle für Borkenkäfer, wovon ausgehend wiederum gesunde Fichten befallen werden.
Förderung für Verhacken von Restholz und Fangbaumvorlage
Um dem entgegenzuwirken, gibt es im Programm der ländlichen Entwicklung eine Förderung fürs Verhacken von befallenem und befallstauglichem Fichtenrestholz. Darüber hinaus wird auch die Vorlage von Borkenkäferfangbäumen gefördert. Wichtig ist es, die Förderung schon vor der Umsetzung zu beantragen, also noch bevor der Hacker beauftragt wird bzw. die Fangbäume vorgelegt werden.
Der Kostensatz (pauschale Standardkosten) beim Verhacken beträgt 15 Euro pro Atrotonne, wobei 6,5 Schüttraummeter einer Atro-Tonne entsprechen. Der Kostensatz beim Buchdrucker-Fangbaum beträgt 30 Euro pro Baum. Die Kostenuntergrenze, um einen Förderantrag stellen zu können, beträgt 500 Euro. Das heißt man braucht über 217 Schüttraummeter Hackgut bzw. mehr als 17 Fangbäume. Die beiden Maßnahmen können auch gemeinsam beantragt werden, wodurch sich die Zahlen reduzieren können – die Standardkosten von 500 Euro müssen aber in Summe überschritten werden. Der Förderauszahlungsbetrag beträgt 80 Prozent der Standardkosten.
Für Forstschutzvorhaben ist für die Förderbeantragung eine vorhergehende Beratung erforderlich. Bei der Fangbaumvorlage kontaktieren Sie bitte Ihren Bezirksförster, beim Verhacken Ihren Forstberater oder Bezirksförster.
Schadholzaufarbeitung birgt erhöhtes Unfallrisiko
Bei der Schadholzaufarbeitung ist höchste Vorsicht geboten. Geworfene Bäume sind meist verspannt. Mit Traktor und Seilwinde müssen die Bäume zuerst entzerrt werden, bevor mit der eigentlichen Aufarbeitung begonnen werden kann. Die Druck- und Zugverhältnisse im Stamm müssen beurteilt werden. Der Schnitt muss immer an der Druckseite begonnen und an der Zugseite fertiggeschnitten werden. Wurzelballen müssen beim Trennschnitt mit einer Seilwinde gegen Überkippen gesichert werden. Eventuell ist auch anstelle der motormanuellen Aufarbeitung ein Harvestereinsatz zu überlegen.
Darüber hinaus gilt es allgemeine Grundregeln zu beachten. Bei starkem Wind oder schlechten Sichtverhältnissen darf nicht gefällt werden. Das heißt, dass auch bereits laufende Arbeiten bei aufkommenden Windböen einzustellen sind. Die Fallrichtung wird bei entsprechendem Wind unkontrollierbar, ebenso steigt die Gefahr von herabfallenden Ästen. Eine vollständige und funktionstüchtige Schutzausrüstung und einwandfrei gewartetes Werkzeug und Gerätschaften sind eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus ist Waldarbeit keine Alleinarbeit, sondern es bedarf einer zweiten Person in Rufweite für eine etwaige rasche Hilfeleistung.