Die Häufung von Extremereignissen wie Sturm und Dürre und die sich vollziehende Klimaänderung mit abnehmenden Niederschlägen und höheren Temperaturen muss jedem Waldbesitzer zu denken geben.
Diese sich wandelnden Rahmenbedingungen stellen die Waldbewirtschafter vor große Herausforderungen. Daher müssen rechtzeitig Gegenmaßnahmen gesetzt werden.
Schadereignisse bringen wirtschaftliche Verluste
Aufgrund der oftmals schwierigen Aufarbeitung entstehen zwangsläufig höhere Erntekosten als dies bei geplanten Holzernteeinsätzen der Fall ist. Die Aufarbeitung dieser Schadflächen gestaltet sich besonders bei geworfenem und gebrochenem Holz, wie es nach Windwurfereignissen der Fall ist, als schwierig und birgt zusätzlich ein gewisses Gefahrenpotential in sich.
Schadereignisse führen im Regelfall zur Holzentwertung die zu Mindererträgen führt. Gebrochene Stämme lassen sich vielfach nur als Industrieholz verwerten. Käferholzsortimente werden nur mit entsprechenden Preisabschlägen von der Sägeindustrie abgenommen.
Im Besonderen wenn junge Bestände betroffen sind, führt dies zu enormem finanziellen Verlust. Es wurde bei der Bestandesbegründung und den Pflegeeingriffen Zeit und Geld investiert um entsprechende Erlöse in der Zukunft erzielen zu können. Wenn diese Bestände aber vorzeitig genutzt werden müssen, und ein Großteil der Holzerntesortimente lediglich ins Industrie- und Energieholz fällt, schmälert dies die Deckungsbeiträge enorm.
Ein wesentlicher Aufwand stellt die Wiederbewaldung der betroffenen Flächen für die Bewirtschafter dar. Die in den letzten Jahren und Monaten entstandenen Kahlflächen müssen wieder in Kultur gebracht werden.
Zukunftsgerichtet Wiederbewalden
Die Wiederbewaldung ist der wichtigste Hebel um zukunftsgerichtet der Schadensanfälligkeit der Folgebestände entgegenzuwirken. Um widerstandsfähige und im Hinblick auf den sich vollziehenden Klimawandel stabile Bestände begründen zu können wird in vielen Gebieten ein Baumartenwechsel notwendig werden, beziehungsweise ein Wechsel von Nadelholzreinbeständen zu stabilen Mischbeständen. Um diese notwendige Baumartenmischung auf den nun vorhandenen Kahlflächen etablieren zu können wird neben waldbaulichen Maßnahmen ein Miteinbezug der Jagd notwendig sein. Das heißt, dass es für die Bewirtschafter und Jäger in Zukunft wichtig sein wird, sich gerade dieser Flächen zu widmen.
Kommunikation zwischen Bewirtschaftern und Jägerschaft
Eine geänderte Waldbewirtschaftung muss auch mit der Jägerschaft abgesprochen werden um zukünftige Zielsetzungen erreichen zu können. Wenn nun bei der Wiederbewaldung ein Augenmerk auf andere Baumarten als bisher gelegt wird, müssen diese zukünftigen Zielbaumarten auch den Jagdausübungsberechtigten mitgeteilt werden.
Sprich eine klare Zielformulierung, welche Baumarten auf welcher Fläche vom Bewirtschafter angestrebt werden, sollte klar getroffen werden und auch dementsprechend mit der Jägerschaft kommuniziert werden. Nur wenn alle Beteiligten wissen, in welche Richtung gearbeitet werden soll, wird ein Verständnis für die Anliegen des Anderen gegeben sein.
Bewusstsein schaffen, Wildeinfluss sichtbar machen
Durch die Anlage von Kontrollzäunen kann das Potential hinsichtlich Baumartenvielfalt und Verjüngungsdynamik auf der Fläche sichtbar gemacht werden. Dieses Potential wird auch von den Bewirtschaftern sehr oft unterschätzt. Wenn wildbedingtes Ausbleiben von Verjüngung vorliegt, wird dies nach wenigen Vegetationsperioden augenscheinlich. Diese Flächen können bei gemeinsamen Besichtigungen mit der Jägerschaft dienlich sein um für vorhandene Fehlentwicklungen Verständnis zu schaffen.
Die Anlage von Kontrollzäunen ist auch im Zuge der Forstförderung LE 14-20 als förderfähige Maßnahme berücksichtigt (siehe Tabelle 1). Eine regelmäßige Kontrolle der Aufforstungs- oder Verjüngungsflächen sollte sowohl vom Bewirtschafter als auch von Seiten der Jägerschaft als sinnvoll erachtet werden. So lassen sich saisonale Schadenskonzentrationen (Verbiss) frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen zeitgerecht einleiten.
Abgestimmte Schwerpunktsetzung
Gerade im Umfeld von Aufforstungsflächen sollten, wenn möglich forstliche Eingriffe gesetzt werden. Wenn sich in näherer Umgebung von Kahlflächen nur geschlossene Bestände ohne entsprechender Bodenvegetation befinden, bewirkt dies einen Konzentrationseffekt hinsichtlich Äsungsangebot und führt zu hoher Schadensanfälligkeit. Wenn im Gegensatz in umliegenden Bereichen waldbauliche Eingriffe wie Durchforstungen oder Vorlichtungen gesetzt werden, erhöht sich vor allem beim standorttreuen Rehwild die Raumnutzung. Der Schadensdruck auf der Aufforstungsfläche verringert sich dementsprechend.
Hand in Hand mit diesen forstlichen Eingriffen muss ein entsprechender jagdlicher Schwerpunkt auf diesen Flächen gesetzt werden um ein Etablieren der gewünschten Baumarten zu gewähren. Wenn auf dieser Schwerpunktfläche frühzeitig mit dem Abschuss begonnen wird kann damit eine zeitgerechte Verbissentlastung erreicht werden. Wird auf diesen Flächen eine Schwerpunktbejagung durchgeführt, wird sich das gewünschte waldbauliche Ziel realisieren lassen.
Lösungen können nur gemeinsam gefunden werden
Mit der Unterzeichnung der „Mariazeller Erklärung“ haben sich die Vertreter der Forstwirtschaft und der Jagdverbände auf höchster Ebene darauf geeinigt ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Wald und Wild zu wahren, damit auch in Zukunft sowohl die Nutzungsinteressen der Waldbesitzer als auch jene der Jägerschaft möglich sind. Diese gemeinsame Zielsetzung muss aber auf der Fläche im jeweiligen Jagdgebiet auf den Boden gebracht werden. Hier liegt im guten Zusammenspiel zwischen Bewirtschafter und Jagdausübungsberechtigten der Schlüssel zum Erfolg.