Bereits im Jahr 2003 wurde im „Wildökologischen Raumplan (WÖRP) für Kärnten“ unter anderem folgende Zielsetzung festgehalten: …„Auf 80 % der verjüngungsfähigen bzw. verjüngungsnotwendigen Waldflächen kann sich eine standortgemäße Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen entwickeln. …In wichtigen Schutz- und Bannwaldgebieten sind nötigenfalls noch strengere Maßstäbe anzulegen.“… Nicht so genau definiert, aber in der Sache klar, sind auch die Ziele des Kärntner Jagdgesetzes (§1).
Diese sehen unter anderem folgendes vor
- Eine geordnete und planmäßige Jagdwirtschaft im öffentlichen Interesse sicherzustellen, um einen artenreichen, gesunden, geschlechtlich ausgewogenen und den Lebensraumverhältnissen angemessenen Wildbestand in Kärnten zu erzielen und zu erhalten, insbesondere zur Wildschadensverhütung in der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1).
- Einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Grundeigentümern und den Jagdausübungsberechtigten sowie den öffentlichen Interessen zu erreichen (Abs. 3).
Auch die Grundsätze eines geordneten Jagdbetriebes (§ 3) verlangen, dass die Jagd so auszuüben ist, dass die im öffentlichen Interesse gelegenen günstigen Wirkungen des Waldes nicht geschmälert und insbesondere waldgefährdende Wildschäden vermieden werden.
Laut Kärntner Jagdgesetz liegt eine Gefährdung des Waldes (§ 71 Abs. 3) dann vor, wenn die Einwirkungen des Wildes durch Verbiss, Verfegen oder Schälen
- a) in den Beständen ausgedehnte Blößen verursachen oder auf größerer Fläche die gesunde Bestandesentwicklung unmöglich machen oder wesentlich verschlechtern oder eine standortgemäße Baumartenmischung gefährden,
- b) die Aufforstung oder Naturverjüngung auf aufforstungsbedürftigen Flächen innerhalb der aus den forstrechtlichen Bestimmungen sich ergebenden Fristen oder die Aufforstung bei Neubewaldungen innerhalb einer nach den standortlichen Gegebenheiten angemessenen Frist gefährden,
- c) Naturverjüngungen in Naturverjüngungsbeständen nicht aufkommen lassen.
Für die Erreichung dieser Vorgaben gibt es gesetzlich vorgesehen Institutionen und Zuständigkeiten, denen man wahrscheinlich Zielverfehlung vorwerfen kann. Diese Vorgaben bestehen seit Jahrzehnten. Jeder aufmerksame Waldbesitzer, Förster und Jäger weiß, dass man von der Erfüllung dieser Ziele in Kärnten überwiegend weit entfernt ist.
Welchen Veränderungen unser Wald durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnten ausgesetzt sein wird, können wir bereits erahnen. Die wichtigste und unbestrittenste Maßnahme zum Erreichen eines „klimafitten“ Waldzustandes ist die Herstellung von artenreichen Beständen. Dafür brauchen wir aber die im Gesetz und im WÖRP geforderten, angepassten Wildstände.
Der Verein „Wald ohne Wildschaden“ sieht aber auch die Grundbesitzer in der Verantwortung, ihr Eigentum aktiv zu vertreten und fordert daher mit Nachdruck die Umsetzung des Jagdgesetzes, des WÖRP, der Mariazeller Erklärung und der Rechnungshofberichte ein. (Details über die Vereinsarbeit finden Sie auf www.waldohnewildschaden.com.) Mittlerweile zählt der Verein über 130 Mitglieder aus ganz Kärnten: Eigentümer kleiner und großer Besitzungen, Jäger und Waldinteressierte.
Aufgrund der bevorstehenden Jagd-Neuverpachtung und des geänderten Kärntner Jagdgesetzes sind auch folgende Punkte von Bedeutung
• Sind Sie Eigentümer in einer Gemeindejagd?
Wenn ja, so kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass der Jagdbeirat mit entsprechend engagierten und fachkundigen Mitgliedern besetzt ist. Wer sein Eigentum nicht vertritt, kann sich schwer darüber beschweren, dass es nicht so läuft, wie er es sich vorstellt. Es gibt deutlich ausgeweitete Möglichkeiten, ihre Interessen als Waldbesitzer in den Jagdverwaltungsbeiräten einzubringen.
• Sind Sie Mitglied einer Agrargemeinschaft?
Wenn ja, so müssen Sie mit der neuen Jagdpachtperiode die Agrargemeinschaftsflächen nicht mehr verpflichtend verpachten. Dies lässt viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abschussplanung, bei der Abschusserfüllung und bei der Art der Jagdbewirtschaftung zu. Verbesserungen könnten sich dabei auch im steuerlichen Bereich ergeben. Die LK Kärnten und die Agrarbehörde werden dazu noch gesonderte Informationen zur Verfügung stellen.
In Kärnten sind viele Waldbesitzer auch Mitglieder einer Agrargemeinschaft, in der auf Grund der überwiegenden Alm- und Bergflächen bisher vor allem die Höhe des Jagdpachts im Fokus stand. Will man einen hohen Jagdpacht erzielen, steht dies meist in Verbindung mit einem hohen Wildstand. Dieselben Besitzer haben aber auch in Hof- bzw. Tal-Nähe Waldflächen. Da kann es dann passieren, dass der „gute Hirsch“ aus dem Almgebiet ganz schnell zum „schlechten Hirsch“ in den tieferen Lagen wird, wenn er dort Schäden im Wald verursacht. Diesen Interessensausgleich wahrzunehmen, wäre normalerweise Aufgabe der zuständigen Institutionen. Die Verantwortung liegt aber genauso bei uns Grundbesitzern.
• Sind Sie Eigentümer einer Eigenjagd?
Wenn ja, so muss die Freiheit des Eigentums respektiert werden. Jedoch endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo der Schaden des Anderen beginnt. Immer wieder hat auch die Behörde Schwierigkeiten hinsichtlich des „grenzüberschreitenden Populations- und Wilddrucks“ geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ganz besonders schwierig ist es, wenn der Eigentümer auf die nachhaltigen Einnahmen aus dem Forst nicht angewiesen ist, bzw. bewusst hohe Wildstände bevorzugt und Schäden am Wald in Kauf nimmt. Hier sind alle Institutionen, inkl. der angrenzenden Jagden, kommunikativ herausgefordert.
Das größte Risiko für nachhaltige Einnahmen aus dem Wald ist aber der spürbare Klimawandel mit vermehrten Sturm- und Starkregenereignissen. Artenreiche, vielschichtige Dauerwälder sind die zentrale Antwort auf dieses Risiko. Dazu braucht es aber angepasste Wildstände.
Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung annehmen – im Sinne unseres Waldes und der Verantwortung für unsere Kinder!




