Holzfluss nachvollziehbar dokumentieren

Artikel aus Ausgabe 1/2019

Nur eine lückenlose Dokumentation des Holzflusses macht den Holzverkauf für Sie als Waldbesitzer nachvollziehbar. Vor allem bei der Windwurfaufarbeitung verliert man ohne eine sorgfältige Kontrolle schnell den Überblick.

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Ausgabe: 1/2019
Thema: Holzvermarktung, Transport & Logistik
Bundesland: Kärnten
Autor:in: Mag. Matthias Granitzer

„Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!“ Dieser für die Holzvermarkung sehr passende Grundsatz gilt in Zeiten der Windwurfaufarbeitung unter verschärften Bedingungen. Vor allem wenn in einem geographisch überschaubaren Gebiet zahlreiche Schlägerungsunternehmen und Holzfrächter konzentriert im Einsatz sind, ist es für Sie als Holzverkäufer entscheidend, die eigenen Mengenflüsse genau im Auge zu behalten. Denn es handelt sich um Ihr persönliches Produkt, welches Sie ohne vorherige Mengen- und Qualitätsbestimmung und ohne vorherige Bezahlung in den Besitz des Käufers übergeben. Von welchem seriösen Unternehmen bekommen Sie Waren in vergleichbarem Wert ausgehändigt, ohne dass sich dies der Verkäufer auf Punkt und Beistrich von Ihnen per Unterschrift auf einem Lieferschein bestätigen lässt? Diese schriftliche Absicherung ist normale kaufmännische Praxis, hat nichts mit gegenseitigem Misstrauen zu tun. Sie sollte für beide Geschäftspartner etwas völlig Selbstverständliches sein.

Vor allem nach Windwurfereignissen darf sich daher das durchaus notwendige Vertrauen in eine korrekte Abwicklung nicht zu einer naiven Gutgläubigkeit seitens des Waldbesitzers entwickeln. Allzu leicht werden damit nämlich unterschiedlichen Betrugsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet! Achten Sie als Holzverkäufer deshalb in Ihrem eigenen Interesse stets darauf, dass alle Abläufe transparent und nachvollziehbar sind und lückenlos mit allen erforderlichen Belegen dokumentiert werden. Ein seriöser Holzkäufer wird ihnen automatisch alle nötigen Dokumente aushändigen bzw. übermitteln.

Keine Holzabfuhr ohne Lieferschein!

Das wichtigste Schriftstück für den Waldbesitzer ist der Rundholzlieferschein. Dieser ist vorerst der einzige Beleg über die geschätzte Menge des abtransportierten Holzes. Er enthält alle wesentlichen Informationen zum Geschäftsfall und ist vom Frächter beim Verlassen des Waldes an den Waldbesitzer zu übergeben oder an vereinbarter Stelle zu hinterlegen. Die modernen Kommunikationsmittel ermöglichen heute eine rasche Übermittlung der Lieferscheininformationen per SMS oder per E-Mail, zusammen mit Fotos der abtransportierten Ladung. In Ergänzung zum Papierlieferschein haben vor allem Bilder eine enorme Aussagekraft und beseitigen mögliche Unsicherheiten meist schon im Vorfeld. Lassen Sie sich daher nicht auf eine Holzabfuhr ohne Lieferschein ein! Vor allem bei Holzgeschäften, bei denen viele LKW-Züge in relativ kurzer Zeit abtransportiert werden, verliert man sehr schnell den Überblick. Für zusätzliche Verwirrung sorgt oft die vorübergehende Zwischenlagerung des Holzes auf Lagerplätzen bzw. die Verladung auf Sattelaufleger oder Waggone. Hier sind für einen genauen Transportnachweis zwei Lieferscheine erforderlich – einer vom Wald bis zum Zwischenlager bzw. zum zweiten Transportmittel und ein zweiter von dort zum Werk. Nur auf diese Art lässt sich die Mengenbewegung durchgängig dokumentieren.

Geeichte Messung und nachvollziehbare Klassifizierung

Das wesentliche Dokument für die Nachvollziehbarkeit der genau gemessenen Holzmenge und der beurteilten Qualitäten ist das Abmaßprotokoll, bestehend aus Summen- und Einzelstammprotokoll. Das Summenprotokoll gibt einen sortierten Überblick über Baumarten, Qualitäten, Längen etc. und das Einzelstammprotokoll zeigt die Messung und die Klassifizierung jedes einzelnen Stammes. Viele Sägewerke stellen dazu auch Einzelstammfotos zur Verfügung, um die Qualitätsbeurteilung im Bedarfsfall zu argumentieren. Nur mit einem gültigen Abmaßprotokoll können Sie in weiterer Folge erkennen, ob die Mengen und Qualitäten auf Ihrer Abrechnung auch richtig ausgewiesen sind und mit den entsprechenden Preisen kalkuliert wurden. Bestehen Sie deshalb stets auf die Aushändigung Ihrer Abmaßprotokolle! Ohne diese Belege sind Sie nicht in der Lage zu prüfen, ob Mengen und Qualitäten auf der Abrechnung stimmen und ob der Abrechnungsbetrag für Ihre gelieferte Holzmenge korrekt ist.

Zuordenbarkeit durch eindeutige Lieferscheinnummer

Richtig dokumentierte Holzgeschäfte stellen auch einen eindeutigen Bezug der einzelnen Belege zueinander her. Dabei ist es bereits eingangs wichtig, dass der Rundholzlieferschein eine eindeutige Lieferscheinnummer aufweist. Diese findet sich danach auch auf dem Abmaßprotokoll wieder. Auf einer seriösen Holzabrechnung werden dann sowohl die Nummern der zugehörigen Abmaßprotokolle als auch die Nummern der Lieferscheine aufgedruckt sein. Allein so ist die Dokumentation des Holzgeschäftes durchgängig und für den Verkäufer nachvollziehbar.

Mängel in der Praxis

In der Praxis beobachten wir immer wieder Vorgänge und Abläufe, die nicht dem heutigen Standard bei der Holzvermarktung entsprechen. Vor allem wenig informierte Kleinwaldbesitzer setzen sich damit nicht zu unterschätzenden, wirtschaftlichen Risiken aus. Neben Holzgeschäften ohne einen einzigen Lieferschein stößt man auch sehr häufig noch auf Abrechnungen ohne die dazugehörigen Abmaßprotokolle. Schlussendlich sind aber Sie als Waldbesitzer und somit als Eigentümer des Holzes selbst für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Holzgeschäfte verantwortlich. Geben Sie sich dabei nicht unter Ihrem Wert geschlagen und denken Sie daran: Bei nicht nachvollziehbaren Abläufen und einer mangelhaften Dokumentation Ihres Holzverkaufes riskieren Sie insbesondere nach einem Windwurf, dass Sie neben niedrigen Holzpreisen und den hohen Holzerntekosten zusätzliches Geld verlieren.

Für nähere Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WWG Kärnten und des Waldverbandes gerne auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Ein Foto vom beladenen LKW-Zug schafft Vertrauen für den Holzlieferanten.

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