Sollte es dennoch im Winter zu ärgeren Straßenschäden gekommen sein, sind nach dem Winter und unbedingt vor den nächsten Starkregenereignissen die nötigen Sanierungsmaßnahmen zu setzen. Damit eine Ausdehnung der bereits entstandenen Schäden vermieden wird, können vorbeugend wichtige Dinge berücksichtigt werden. So sollen Forstwege niemals übermäßig beansprucht werden durch Überladung oder durch Befahrung mit zu hohen Geschwindigkeiten. Die Straßenentwässerung ist funktionsfähig zu halten, somit können Ausschwemmungen, Setzungen und Erosionen an Böschungen und am Wegkörper wirksam vermieden werden. Das Schleifen von Holz auf dem Weg führt zu einer starken Abnützung der Deckschicht, ebenso das Verwenden von Gleitschutzketten bei Forstmaschinen; beides ist daher auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Zu beachten ist, dass das Forstgesetz den Waldeigentümer zur Erhaltung der Forststraßen verpflichtet.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Instandhaltung
Umgestürzte Bäume, Äste und Steine sind aus dem Wegbereich zu entfernen. Kleinere Setzungen am Wegkörper und Schäden nach Rückearbeiten sind mit Schottermaterial zu sanieren. Erosionen an den Böschungen sind aufzufüllen, bergseitige Böschungen sind von Abrutschmaterial zu befreien. Böschungssicherungen wie Trockenmauern und Steinschlichtungen sind auszubessern, Lebendverbauungen (Stecklinge, Begrünungen) sind zu ergänzen.
Hauptaugenmerk Entwässerung
Straßengräben sind von Erdmaterial, Steinen und Geäst zu reinigen. Rohrdurchlässe, aber auch Einfallschächte und Wasserspulen, sind auszuräumen, Unholzrechen zu reinigen und zu reparieren. Stehendes Wasser auf dem Weg muss unbedingt abgeleitet werden, um ein Aufweichen des Untergrundes zu vermeiden. Bei weitgehend flachen und schmalen Traktorwegen besteht die Entwässerung lediglich aus einem talseits geneigten Planum: dieses ist funktionstüchtig herzustellen. Auf diese Weise wird Oberflächenwasser flächig und auf kurzer Strecke vom Wegplanum abgeleitet.
Sicherheit neben den Forstwegen
Vielfach ist zu beobachten, dass Forstwege regelrecht zuwachsen, da kein Ausschneiden von Bäumen und Sträuchern erfolgt. Speziell im Bereich von unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Kehren sind Sichtbermen freizuhalten oder – bei fortschreitender Verbuschung – freizumachen. Nicht vergessen werden dürfen kranke oder abgestorbene Bäume neben den Forstwegen. Diese sind nicht nur aus Sicherheits- sondern ebenso aus Haftungsgründen unbedingt raschestmöglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Ökologische Aspekte
Vor allem Randbereiche der Forstwege erhöhen die Biotopvielfalt und bieten damit Lebensraum für Tiere und Pflanzen. So bieten Forstwegeböschungen ein erhöhtes Nahrungsangebot für Raufußhühner (z.B. Heidel- und Preiselbeeren). Dieses kann bei entsprechender Pflege durch Mähen für lange Zeit aufrechterhalten werden. Eine weitere Möglichkeit stellt das Errichten von Kleingewässern dar, welche für Amphibien als Fortpflanzungsstätten dienen können. Bei günstigen Stellen wie Verbreiterungen oder Verflachungen neben dem Weg ist die Anlage von kleinen Tümpeln denkbar. Um diese vor Verlandung zu bewahren, sind sie – optimaler Weise im Frühjahr vor dem Ablaichen der Amphibien oder alternativ im Herbst – von Schotter, Sand und Schlamm zu reinigen. Forsthygienisch unbedenkliches Totholz, welches sich neben dem Weg befindet, insbesondere nicht abgestorbene Spechtbäume und stehende Wurzelteller umgefallener Bäume, sollte belassen bzw. in angrenzende Bestandsbereiche verbracht werden. Stehendes und liegendes Totholz bietet vielen verschiedenen tierischen und pflanzlichen Organismen Nahrung, Unterschlupf und Fortpflanzungsmöglichkeiten.
Wer gut saniert, fährt gut
Gut gewartete und gepflegte Forstwege sind sicher und ungehindert zu begehen und zu befahren. Überdies können die Kosten für Instandsetzungen in aller Regel deutlich geringer gehalten werden als bei mangelhafter Instandhaltung, da leichte Mängel behoben werden, bevor sie sich zu größeren und somit teuren Schäden ausgewachsen haben. Rechtlich ist zu beachten, dass unterlassene Erhaltungsmaßnahmen zu schweren Unfällen führen können; der Waldeigentümer haftet für den Ersatz des Schadens, falls vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann. Forstwegsanierung zeitgerecht durchgeführt zahlt sich daher in jedem Fall aus.
Bild oben: Frisch ausgeputzter Berggraben.
Bild unten: So nicht!
Schadlos für den Weg angelegter Laichtümpel.
Ein ordentlich versteinter und gereinigter Rohreinlauf.
Abschranken zur Vermeidung von Schäden durch unbefugtes Befahren.

