Ist der Arbeitsbereich nicht richtig und wirksam abgesperrt, müssen die Holzfällung oder Holzrückung häufig unterbrochen werden, damit niemand zu Schaden kommt. Das kostet Zeit, Nerven und kann im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Land Tirol hat daher im Einvernehmen mit den Partnern des Programms „Bergwelt Tirol miteinander erleben“ das Projekt Forstliche Sperrgebiete ausgearbeitet, das dazu beitragen soll, dass das Miteinander im Zuge der Waldbewirtschaftung konfliktfreier abläuft.
Welche Möglichkeiten hat der Waldeigentümer?
Der Waldeigentümer darf Waldflächen bei Holzfällung und Holzbringung absperren, ebenso Baustellen von Forststraßen und Seilanlagen. Weiters können Waldflächen mit Schadholz (Windwurf oder Schädlingsbefall) bis zur Aufarbeitung abgesperrt werden. Im Sinne seiner eigenen rechtlichen Absicherung ist die Absperrung der Gefahrenbereiche dem Waldeigentümer ausdrücklich zu empfehlen.
Zur Kennzeichnung der gesperrten Waldflächen entlang von Straßen und Wegen sind die offiziellen Sperrgebietstafeln zu verwenden (siehe Foto). Wichtig ist, dass der Zeitraum der Arbeiten mit dem Datum auf der Tafel ersichtlich ist. Durch die Aufstellung der Sperrgebietstafel unterhalb und oberhalb des Gefährdungsbereiches gilt der Arbeitsbereich als abgesperrt und der Weg im gesperrten Bereich darf nicht betreten werden. Der Waldeigentümer / Waldbewirtschafter ist so rechtlich abgesichert und es trifft ihn nur im Fall von Vorsatz eine Schuld, wenn ein Waldbesucher durch die Waldarbeiten verletzt wird.
In manchen Regionen herrscht häufig reger Betrieb im Wald. Auch hier ist die offizielle Sperrgebietstafel zwar rechtlich ausreichend, trotzdem ist ein ungestörtes und sicheres Arbeiten oft unmöglich: Hier sind zusätzliche Maßnahmen für eine wirksame Absperrung nötig. Bei stärker frequentierten Forst- und Wanderwegen wird daher empfohlen, den Weg mit Absperrbändern oder Scherengittern deutlich sichtbar zu sperren. Bei hoher Besucherfrequenz wird weiters empfohlen die Absperrung täglich mehrmals zu kontrollieren.
Wenn man sich in die Situation des Wanderers oder Radfahrers versetzt, wird rasch klar, warum die Sperren oftmals nicht beachtet werden. Wenn der Wanderer oder Bergradler erst nach längerem Aufstieg bzw. längerer Auffahrt von einer Sperre im Wegverlauf erfährt, dann wird er versuchen sein Tourenziel doch noch irgendwie zu erreichen; notfalls durch mehr oder weniger vorsichtiges Begehen/Befahren des gesperrten Weges. Wenn der gleiche Wanderer oder Bergradler bereits am Weganfang bzw. am Ausgangspunkt von der Wegsperre informiert wird, kann mit einer wesentlich besseren Einhaltung der Sperre gerechnet werden. Denn in diesem Fall kann er noch umdisponieren und einen anderen Weg nehmen. Um die Erholungssuchenden gut erkennbar über Wegsperren zu informieren, wurde daher eine neue Tafel „Achtung Wegsperre“ (siehe Foto) entwickelt. Diese Informationstafel „Achtung Wegsperre“ soll landesweit eingesetzt werden und kann über die Gemeinde bzw. den Gemeindewaldaufseher für die Zeit der Wegsperre ausgeliehen werden. Die offiziellen Sperrgebietstafeln „befristetes forstliches Sperrgebiet“ können ebenso über den zuständigen Waldaufseher der Gemeinde ausgeliehen werden.
Wie die Erfahrungen zeigen, werden Wegsperren dann am ehesten eingehalten, wenn Umleitungen bzw. Umgehungsmöglichkeiten angeboten und gut ausgeschildert werden.
Infobroschüro klärt auf
Im Rahmen des Projekts „Forstliche Sperrgebiete“ wurde eine Informationsbroschüre erstellt, die alles Wichtige zu diesem Thema enthält. Die Informationsbroschüre kann über die zuständige Bezirksforstinspektion, die Gemeindewaldaufseher oder die Bezirkslandwirtschaftskammern bzw. die Landwirtschaftskammer kostenfrei bezogen werden. Zur Sensibilisierung der Waldbesucher und Freizeitsportler steht auf der Homepage des Programms „Bergwelt Tirol miteinander erleben“ und über Facebook ein Kurz-Video zur Verfügung und es werden auch dort Informationen angeboten. Siehe https://www.bergwelt-miteinander.at
Fakten & Details
Sperren geben Sicherheit für Waldeigentümer, Waldarbeiter und Waldbesucher. Bisher wurde oft bei kleinen Nutzungen auf die Absperrung von Wegen verzichtet.
ABER: Bei jeder Holznutzung soll der Weg vorübergehend gesperrt werden, dadurch
• kann der Waldarbeiter eher ungestört arbeiten
• ist der Waldeigentümer rechtlich wesentlich besser abgesichert
• verringert sich die Gefährdung von Waldbesuchern
Zur Sperre von Waldwegen ist die Sperrtafel gemäß forstlicher Kennzeichen-Verordnung zu verwenden.
Die Sperrtafeln können beim Waldaufseher der Gemeinde ausgeliehen werden.
Die Chance, dass eine Wegsperre im Wald beachtet und eingehalten wird erhöht sich durch
• Frühzeitige Information über die Wegsperre bereits am Wegbeginn
• Lenkung der Waldbesucher durch Beschilderung einer Umleitung/ Umgehungsmöglichkeit