Bewirtschaftung soll Eigentum sichern

Artikel aus Ausgabe 1/2022

Für die gesamte Nutzung und Verwendung von Holz gibt es mittlerweile auf EU-Ebene zahlreiche Richtlinien, Vorgaben und Strategien, die damit mittel- und langfristig in der gesamten Waldbewirtschaftung zu berücksichtigen sein werden. Ausgerichtet sind viele Vorgaben auf Ziele und Maßnahmen, die durchaus erst in 5, 10, 20 oder mehr Jahren zu erreichen oder umzusetzen sein werden.

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Ausgabe: 1/2022
Thema: Wald & Politik
Bundesland: Österreich
Autor:in: FD DI Franz Lanschützer

Damit verbleibt den Waldbesitzern durchaus noch ein geringes Zeitfenster, um vorbeugend auf diese Vorgaben reagieren zu können. Dazu ist es aber erforderlich, detaillierte Kenntnisse darüber zu haben, in welche Richtung der Zug der EU-Vorschriften fährt.

Primary and Old-growth Forests – Urwälder und alte Wälder
Im Folgenden werden die wesentlichen Vorgaben und Ziele dargestellt, die aktuell in Arbeitsdokumenten diskutiert werden. Ausgerichtet sind diese ersten Arbeitsunterlagen nach dem allem übergeordneten Ziel des Arten- und Klimaschutzes.
In der Biodiversitätsstrategie für 2030 wurde festgelegt, dass Urwälder und alte Wälder definiert, kartiert, überwacht und streng geschützt werden sollen. Definiert sind Urwälder als Wälder, die aus heimischen Baumarten bestehen, sich natürlich regenerieren, keine Anzeichen von menschlichen Eingriffen aufweisen und alle ökologischen Prozesse ungestört ablaufen. Charakteristisch für Urwälder sind das Vorkommen natürlicher Baumarten mit natürlichen Entwicklungen, das Vorhandensein von ausreichend Totholz, das Vorhandensein von Habitatbäumen sowie eine natürliche Altersstruktur und natürliche Regenerationsprozesse. Das Ausmaß muss groß genug sein, um natürliche Prozesse ablaufen lassen zu können. Es darf keine signifikanten menschlichen Eingriffe geben bzw. muss der letzte menschliche Eingriff soweit zurückliegen, dass sich die natürliche Baumartenzusammensetzung und natürliche Strukturen wieder etabliert haben. Alte Wälder sind definiert als Waldbestände in primären oder sekundären Wäldern, die sich so entwickelt haben, dass sie Strukturen und Arten von Urwäldern besitzen. Die EU beabsichtigt nun diese Urwälder und alten Wälder unter einen strengen Schutz zu stellen. Darunter ist ein umfassender gesetzlicher Schutz, der jeden menschlichen Eingriff verhindert, verstanden.

Closer to nature Forestry – Naturnähere Waldwirtschaft
Für die gesamten genutzten Wälder möchte die EU eine naturnahe Behandlung vorschreiben. Es wird darunter die ausschließliche Verwendung von natürlichen heimischen Baumartenzusammensetzungen verstanden und die Neubegründung von Waldflächen nach flächigen Nutzungen oder nach Katastrophen soll so weit als möglich durch natürliche Verjüngung erfolgen. Dem Vorwald, bestehend aus Pionierbaumarten wie Birken, Weiden Zitterpappeln, etc. wird der Vorzug gegenüber Aufforstungen gegeben. Der Totholzanteil sollte bei zumindest 30 m³ pro Hektar bzw. bei zumindest 20 m³ für Bäume mit über 20 cm Durchmesser liegen. Naturnahe Strukturen mit entsprechenden Habitbäumen sind von Anfang an zu fördern. Und vieles mehr an rein ökologischer Ausrichtung wird als Empfehlung ausgesprochen.

Besonders schützenswerte Baumarten, Wälder und Strukturen
Abzusehen ist auch, dass für bestimmte Baumarten wie Eichen oder Buchen und deren Wälder eine Bewirtschaftung als besonders kritisch angesehen wird. In Deutschland gibt es bereits Stimmen, die unterstützt von der neuen „Ampelkoalition“ alle alten Buchenwälder im Staatswald außer Nutzung stellen wollen. Weiters gibt es Tendenzen, alte und starke Bäume grundsätzlich als Biotopholz zu belassen. Derartige Vorgaben sind in so manchen forstlichen Naturschutzkonzepten von Staatswäldern bereits etabliert und sie werden damit als Vorbild für allgemeine Vorschreibungen genommen. Als besonders wertvoll angesehen werden auch einzelnstehende Habitatbäume mit besonders ausladenden Kronen sowie Verzweigungen. In naturschutzorientierten Waldbehandlungskonzepten werden derartige Habitatbäume, die in bisherigen Pflegekonzepten als Protzen beseitigt wurden bereits in der Dickungsphase besonders gefördert.

CO2-Bindung im Wald
Auf EU-Ebene wird der Wald mittlerweile vorrangig als CO2-Speicher gesehen. Die Holznutzung soll reduziert werden, um für die Land- und Forstwirtschaft CO2-Neutralität zu erreichen.

Wiederaufforstung – Neuaufforstung – Bäume pflanzen
Die EU beabsichtigt in den nächsten Jahren 3 Mrd. Bäume zu pflanzen. Vorgesehen ist dazu die Wiederaufforstung von Kahlfächen, die durch Kata-strophen und Holznutzungen entstanden sind, die Neuaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen sowie die Pflanzung von Bäumen in Städten bzw. begleitend zu Infrastruktureinrichtungen. Beabsichtigt ist es, auch hier nach vorwiegend ökologischen Gesichtspunkten die Baumartenwahl zu treffen.

Forstbetriebliche Ausrichtung
Dieser Zug in Richtung Waldbewirtschaftung, der ausschließlich auf Biodiversität und Klimaschutz ausgerichtet ist, ist gestartet, er fährt und er wird nicht gänzlich aufzuhalten sein. Wenn auch vieles von der Interessensvertretung versucht wird, zumindest lenkend und bremsend einzugreifen, so ist es unwahrscheinlich, dass sich sehr viel ändern wird. Umso bedeutsamer sollte es für Waldbesitzer sein, für die kommenden Jahren sehr genau zu überlegen, welche Maßnahmen sie in ihrem eigenen Wald setzen möchten. Bedeutend in diesem Zusammenhang ist, dass mit diesen EU-Vorgaben der Weg des integrativen Ansatzes, wo Waldflächen mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen, verlassen wird hin zum Weg des segregativen Ansatzes, wo Waldflächen entweder ausschließlich dem Arten- und Klimaschutz oder der intensiven Bewirtschaftung dienen. Sollten tatsächlich Ausgleichszahlungen für Einschränkungen, wie sie angekündigt sind, in einem attraktiven Ausmaß und in Verbindung mit klaren vertraglichen Regelungen kommen, so können diese schon in Bewirtschaftungskonzepten berücksichtigt werden. Nachhaltige, intensive Forstwirtschaft auf den einen Flächen und entgeltlicher Naturschutz auf den anderen Flächen, könnte eine forstbetriebliche Ausrichtung sein. Aber ganz entscheidend ist letztendlich für Eigentum im allgemeinen und Waldeigentum im speziellen, dass es am ehesten noch dort als solches wahrgenommen wird, wo offensichtlich Maßnahmen durch den Waldbesitzer vorgenommen werden. In diesem Sinne sollten Waldbesitzer auf allen ihren Flächen regelmäßige Pflege- und Holzerntemaßahmen setzen, ob mehr in Richtung Holzertrag oder mehr in Richtung Artenschutz kann sodann jeder für sich entscheiden.

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