Fit-4-55. Das ist die Abkürzung des Vorhabens der EU, bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber 2005 zu reduzieren. Dazu wurde nach harten Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat in Brüssel ein großes Paket an Richtlinien und Verordnungen geschnürt, mit dem alle Bereiche des Energieeinsatzes neu geregelt werden sollen. Der Großteil des umfangreichen Gesetzesrahmens wurde im Jahr 2023 fertiggestellt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dazu gehört auch die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die seit 31.10. 2023 im EU-Amtsblatt verfügbar ist und bis
21. Mai 2025 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht übergeführt werden muss (REDIII, Renewable Energy Directive III, RL (EU) 2023/2413).
Steigerung auf 57 % bis 2030
Österreich gehört in der EU27 zu den Vorreitern bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Wie den anderen Vorreiterländer Schweden, Finnland, Lettland und Estland ist es auch Österreich mit aktiver nachhaltiger Waldbewirtschaftung gelungen, in den letzten Jahrzehnten gleichzeitig sowohl die Holzenergienutzung als auch die Waldausstattung (Holzvorrat & Waldfläche) positiv zu entwickeln. Technologieführerschaft von der Rohstofflogistik bis zur Feuerungstechnik ist bei Holzenergie zum Markenzeichen international erfolgreicher österreichischer Unternehmen geworden. Die aktuellen Zahlen der Energiebilanz weisen einen Anteil von ca. 41 % erneuerbarer Energie am Endenergiebedarf in Österreich aus.
Nach den Vorgaben des fit-4-55-Paketes muss Österreich innerhalb von sechs Jahren den Anteil an erneuerbarer Energie am Endenergiebedarf auf 57 % steigern. So steht es auch im heiß umkämpften Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), der im Sommer 2024 an die Kommission geschickt worden ist.
Bürokratiemonster verhindern
Die Fakten zeigen ganz klar, dass Österreich die ambitionierten EU-Vorgaben für 2030 nur erreichen kann, wenn alle erneuerbaren Energietechnologien konsequent ausgebaut werden. Insbesondere auch alle Formen der nachhaltigen Holzenergienutzung vom Kachelofen über moderne Scheitholz-, Hackgut- und Pelletskessel bis zu effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen aller Größenordnungen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für eine fortschrittliche Holzdieselproduktion.
Das Problem liegt in den Details des Richtlinienpakets. Da drohen bei der nationalen Umsetzung der REDIII sinnwidrige neue Bürokratiemonster von der Verschärfung der Nachhaltigkeitskriterien bis zu Kaskadenzwängen, die jede Marktlogik aushebeln würden. Da die Kommission auch beim fit-4-55-Paket mit einer Reihe von Durchführungsrechtsakten (DRAs) im Verzug ist, fehlen auch Anfang 2025 noch klare Rahmenbedingungen für die dringend benötigten Investitionen.
Versorgungssicherheit wichtig
Während Österreich bei biogenen Energieträgern einen Selbstversorgungsgrad von nahezu 100 % erreicht, muss unser Erdgas- und Erdölbedarf fast vollständig aus Kriegs- und Krisengebieten importiert werden. Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und der verschärfte Konfliktherd im Nahen Osten verdeutlichen die Vulnerabilität unserer Energieversorgung.
Bei der Umsetzung der REDIII muss das SISI-Prinzip der neuen Kommission zur Anwendung kommen. SISI steht für „Significant Simplification“ – also für die signifikante Vereinfachung der EU-Administrationsauflagen und Berichtspflichten. So sollen die neu bestellten Kommissare in ihren Ressorts die Berichtspflichten generell um 25 % und für KMUs sogar um 35 % reduzieren. Jetzt kommt es darauf an, den Ankündigungen konkrete Taten folgen zu lassen.