BMLRT SCHICKT NOVELLE DES FORSTGESETZES IN BEGUTACHTUNG

Mai 25, 2020 | Allgemein

Schutzmechanismus für heimische Waldbauern und Ethikunterricht vorgesehen

 Wien, 25. Mai 2020 (aiz.info). – Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat eine kleine Forstgesetznovelle in Begutachtung geschickt. Im Wesentlichen beinhaltet dieses Gesetz drei Punkte: die Einführung des Ethikunterrichts an der Forstfachschule Traunkirchen, die Änderung des Aufnahmealters an der Forstfachschule und eine Verordnungsermächtigung für eine Schadholzabnahmeverpflichtung.

In den vergangenen Wochen und Monaten stand der Wald als Lebensraum, aber auch als Naherholungsgebiet unter enormem Druck. Trockenheit und der damit einhergehende Schädlingsbefall setzten den österreichischen Wäldern massiv zu. Im Zentrum der Forstgesetznovelle steht daher eine Verordnungsermächtigung für eine Schadholzabnahmeverpflichtung der Holz verarbeitenden Industrie in phytosanitären Notsituationen.

In Zeiten von zunehmenden Wetterextremereignissen und dem damit verbundenen massiven Schädlingsbefall in Teilen Österreichs, vor allem durch den Borkenkäfer, kann diese Verordnung in Notfallsituationen für eine dringend benötigte Entlastung sorgen. Schadholz muss nämlich sofort aus den Wäldern gebracht werden, damit es zu keiner weiteren Verbreitung der Schädlinge kommt. Mangels ausreichender Erträge beziehungsweise Abnahme kann die vom Forstgesetz geforderte nachhaltige Waldbewirtschaftung dadurch erheblich gefährdet sein. Mit der Änderung hat man in Notfallsituationen ein Instrument, um diesem Mangel entgegenzuwirken.

Das Gesetz wurde am 21. Mai 2020 in Begutachtung geschickt. Stellungnahmen zur Novelle sind bis zum 4. Juni 2020 möglich.

 

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