Köstinger: Zukunft der Biomasseanlagen in Österreich sichergestellt

Feb. 1, 2019 | Allgemein

Nationalrat beschließt Nachfolgeregelung – Ökostrombefreiung für sozial Schwache

Wien, 31. Jänner 2019 (aiz.info). – „Zur Erreichung unserer ambitionierten Energie- und Klimaziele ist es notwendig, heimische Biomasse weiter zu forcieren. Dabei können wir auf effiziente Bestandsanlagen mit der nachhaltigen Ressource Holz nicht verzichten“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger. „Mit dem gestern gefassten Beschluss des Nationalrats wird die Zukunft von Biomasseanlagen sichergestellt. Immerhin sichern Biomassekraftwerke 6.400 Arbeitsplätze und sind ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung am Land“, so Köstinger.

Während mit der sogenannten „Kleinen Ökostromnovelle 2017“ für Biogasanlagen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, konnte damals für Biomasseanlagen keine Regelung geschaffen werden. Daher wäre für einen nur sehr geringen Teil der Biomasseanlagen ein nahtloser Nachfolgetarif möglich gewesen. Diese Unsicherheit wurde mit dem Beschluss im Nationalrat beendet. Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasseanlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist beziehungsweise auslaufen wird. Diese Maßnahme wird den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Die Kosten werden aus heutiger Sicht bei rund 50 Mio. Euro jährlich liegen, je nachdem wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der Marktpreis entwickelt.

Ökostromkosten für sozial schwache Haushalte gestrichen

Neben dem Erhalt der Biomasseanlagen betrifft der Abänderungsantrag auch sozial schwache Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind. Diese sollen von der Finanzierung des Ökostroms erstmals ausgenommen werden. „Jeder sozial schwache Haushalt erspart sich hier 20 Euro im Jahr. Eine wichtige Maßnahme gegen die Energiearmut und viel Geld für jene, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen“, so Köstinger.

Der Antrag für die Nachfolgeregelung wurde von ÖVP-Abgeordneten Josef Lettenbichler und FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger ins Plenum eingebracht. Für den Beschluss der neuen Regelung ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, die mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS erreicht wurde. „Wir müssen Vernunft über Parteipolitik stellen. Die Klimaziele, die Energiewende und insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energie sind kein parteipolitisches Anliegen, sie sind ein nationales – und globales. Mit dem Paket konnte eine parteiübergreifende Lösung gefunden werden“, freut sich Köstinger.

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