Jeder Bau einer Forststraße ist ein mehr oder weniger starker Eingriff in das natürliche Gelände und somit auch in das zumeist über Jahrtausende gebildete Hanggleichgewicht. Insbesondere durch Baumaßnahmen bedingte Veränderungen der natürlichen Hangentwässerung sind sensible Eingriffe in bestehende geologische Verhältnisse und haben oft weitreichende Folgen. Nicht umsonst sind im Zuge der Errichtung einer Forststraße bereits bei der forstrechtlichen Bewilligung auch konkrete Maßnahmen für die Wasserhaltung per Bescheid vorgeschrieben.
Einbau von Rohrdurchlässen
Die schadlose Entwässerung des Straßenkörpers ist in der Regel durch eine bombierte Fahrbahn, bergseitige Spitzgräben und eine ausreichende Anzahl von Rohrdurchlässen zu gewährleisten. Für die Durchlässe verlangt die Behörde zumeist einen Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern, damit es auch bei stärkerem Regen zu keiner Verlegung der Rohreinläufe kommt. Im felsigen Gelände ist auch eine Anlage von Quermulden möglich. Diese sollten aber nach Möglichkeit schräg, flach und weit und keinesfalls zu tief angelegt werden. Auf stark frequentierten Straßen ist jedenfalls der Einbau von Durchlässen zu empfehlen, da vor allem bei Holztransporten die Stoßbelastung für die schweren Fahrzeuge beim Überqueren von Mulden nicht unterschätzt werden darf.
Die Regelabstände für Durchlässe betragen ca. 50 Meter, wobei bei steilen Längsneigungen die Distanzen zu verringern sind. Neben der entsprechenden Anzahl und Dimension der Durchlässe ist bei ihrem Einbau auch auf die talseitigen Geländeverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Wenn möglich, sollte das Wasser in bestehende Wasserläufe eingeleitet werden. Eine Wassereinleitung in sensible Hangbereiche, wie Feuchtstellen, Anrisse oder Rutschgebiete ist zu vermeiden.
Zustand der Fahrbahn
Voraussetzung für eine ausreichende Belastbarkeit einer Forststraße ist, neben dem Grundsubstrat des Geländes, vor allem das Fahrbahnmaterial selbst. Hohe Festigkeiten weisen steinige und schottrige Wege auf. Deshalb sollte bereits beim Forststraßenbau das örtlich anfallende Material getrennt bzw. sortiert werden, um von vornherein eine feste, strapazierfähige Fahrbahn herstellen zu können. Der etwas höhere Zeitaufwand für die Errichtung ist jedenfalls wirtschaftlicher als ein oft unumgänglicher, nachträglicher Schottereinbau mit weiten Transportstrecken.
Das gleichmäßige Abfließen des Oberflächenwassers gelingt durch Bombieren („Spannen“) und Verdichten der Fahrbahn. Je nach Intensität ihrer Beanspruchung durch Holztransporte sollten Forststraßen daher periodisch mit Bagger, Grader und Walze instandgesetzt werden. Oft ist auch das vorherige Aufreißen und Fräsen der Fahrbahn eine praktikable Methode, um geeignetes Material mit passenden Korngrößen vor Ort herzustellen.
Wichtig für die einwandfreie Befahrbarkeit einer Forststraße ist auch das regelmäßige Freischneiden der Böschungen. Diese Maßnahme wird sehr oft vernachlässigt, sie sollte aber in jedem Fall vor einer maschinellen Fahrbahninstandsetzung erfolgen, da der Böschungsbewuchs beim Nachziehen des bergseitigen Spitzgrabens den Bagger bzw. Grader behindert. Nebenbei sei angemerkt, dass ausreichend freigehaltene Böschungen das rasche Abtrocken der Fahrbahn maßgeblich erleichtern.
Laufende Instandhaltung
Das Um und Auf für die Erhaltung eines guten Fahrbahnzustandes und für die Vermeidung von Schäden durch Niederschläge sind aber die laufende Kontrolle und die Instandhaltung der Forststraße durch den Waldeigentümer bzw. Straßenerhalter. Neben der Entfernung von Steinen und Holzteilen von der Fahrbahn gilt es vor allem die Funktion von Durchlässen und Mulden regelmäßig zu überprüfen. Fahrbahnschäden entstehen in erster Linie durch verlegte Rohreinläufe und zu große Wassermengen, die dann längs der Straße Ausschwemmungen verursachen. Einmal jährlich sollten auch die talseitigen Rohrausläufe kontrolliert und gegebenenfalls freigeräumt werden, damit das Wasser ungehindert abfließen kann und die Rohre nicht rückwärts verlanden. Besonders empfehlenswert ist eine Wegkontrolle während oder unmittelbar nach einem Regenguss. Zu dieser Zeit sieht man besonders genau, ob die Wasserableitung funktioniert und wo sich der Abfluss falsche Wege sucht. Oft kann das Wasser dann händisch, ohne viel Aufwand wieder richtig gelenkt werden und gröbere Schäden bleiben aus.
Die mit dem Klimawandel einhergehenden Wetterkapriolen erhöhen den Aufwand für die Erhaltung unserer Forststraßen kontinuierlich. Abgesehen von Naturereignissen, die alle 20 bis 30 Jahre die Systemgrenzen unserer Weganlagen sprengen und mit „höherer Gewalt“ massive Schäden verursachen, werden sich Waldbesitzer und Bringungsgemeinschaften zukünftig generell verstärkt um einen günstigen Erhaltungszustand ihrer forstlichen Infrastruktur bemühen müssen. Vor allem im Kleinwald werden viele Forstwege oft über Jahre vernachlässigt. Die Holznutzung erfolgt meist unregelmäßig und in der Zeit ohne Holzeinschlag wird auf die Straßenerhaltung „vergessen“. Werden nach dem Holztransport Spitzgräben und Rohreinläufe nicht freigeräumt, sucht sich das Wasser neue Bahnen. Eine Dokumentation der WWG Kärnten belegte bereits im Jahr 2013, dass mehr als ein Drittel der Forststraßen im Kleinprivatwald für den Holztransport nur eingeschränkt befahrbar sind. Die starken Beanspruchungen durch schadholzbedingte Holztransporte in den letzten Jahren, in Kombination mit den Einkommensverlusten durch unzulängliche Holzpreise, dürften diese Situation bis heute kaum verbessert haben. Dennoch sind es in erster Linie unsere Forststraßen, die als „Lebensadern im Wald“ ein flexibles, marktkonformes Einschlagsverhalten und die zeitnahe Reaktion auf Schadereignisse gewährleisten. Ihre Instandsetzung und Erhaltung sind mitentscheidend für unsere Wettbewerbsfähigkeit und eine generationenübergreifende Verpflichtung – im Sinne der forstlichen Nachhaltigkeit!




