LK Oberösterreich gegen weitere Natura 2000-Gebietsausweitung

Juni 26, 2017 | Allgemein

Naturschutz darf bäuerliche Landwirtschaft nicht verunmöglichen

Ein neues Arbeitsdokument der EU- Kommission, das für Oberösterreich eine massive Ausweitung der Natura 2000-Gebiete um bis zu 200.000 ha vorsieht, sowie das zunehmende Auftreten von Wölfen waren wesentliche Diskussionspunkte der gestrigen LK-Vollversammlung. „Die Landwirtschaftskammer OÖ spricht sich mit allem Nachdruck gegen die Umsetzung zusätzlicher Natura 2000-Gebietsausweisungen aus und fordert sowohl die Bundes-, als auch die Landesregierung auf, gegenüber der EU entschlossen gegen diese praktisch undurchführbaren sowie wirtschaftlich völlig unvertretbaren Vorschläge aufzutreten“, betont Präsident Franz Reisecker. Die Land- sowie Forstwirtschaft prägt die Vielgestaltigkeit der Kulturlandschaft unseres Bundeslandes und hat mit ihrer Bewirtschaftung in vielen Fällen erst die Grundlage für das Auftreten erhaltenswerter Schutzgüter geschaffen. „Die konsequente Bewirtschaftung ist daher Voraussetzung für den Erhalt bestimmter Schutzgüter. Dies gilt insbesondere für die

Grünland- und Almwirtschaft. Allfällige Gebietsneuausweisungen sind unter Offenlegung aller fachlichen Unterlagen und der Sicherstellung eines transparenten wie auch geordneten Begutachtungsverfahrens auf das absolut zwingende Minimum zu beschränken. Neben der Expertise von Naturschutzexperten müssen auch Agrar- und Forstexperten, sowie das praxisbezogene Wissen der Bäuerinnen und Bauern in allfällige Gebietsausweisungen wie auch die Entwicklung von Schutzgebietskonzepten einbezogen warden“, so Reisecker.

Das Bauernparlament fordert insbesondere, dass für allfällige Neuausweisungen auch eine klare Interessenabwägung in Bezug auf die wirtschaftlichen Interessen der Bewirtschafter und den Schutz des Eigentums erfolgt. Schutzgebietserweiterungen dürfen nur im Einklang mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern erfolgen, sowie Schutzgebietskonzepte nur im Wege des Vertragsnaturschutzes auf Basis freiwilliger Vereinbarungen umgesetzt werden.

Regulierung des Wolfsbestandes notwendig

Erfahrungen aus der Schweiz und Frankreich zeigen klar auf, dass die Almbewirtschaftung mit der Anwesenheit von Wölfen nicht vereinbar ist. Auch mit einschlägigen Schutzmaßnahmen kommt es zu einer existenzbedrohend hohen Anzahl an Nutztier-Rissen. Die Etablierung eines flächendeckenden Wolfsbestandes in Österreich würde daher die Bauern zur weitgehenden Aufgabe der Almwirtschaft zwingen, befürchtet die Interessenvertretung und sieht als einzige Möglichkeit die strenge sowie konsequente Regulierung des Wolfsbestandes. Dazu sei die Änderung des Status des Wolfes in der FFH-Richtlinie (EU-Naturschutzrichtlinie) notwendig, wofür sich die heimischen politischen Kräfte einsetzen müssten, heißt es.

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