Forstliches Wissen rund um den Wald

Artikel aus Ausgabe 4/2026

„Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen“. Diese Devise nach Benjamin Franklin, dem amerikanischen Ökonomen und Naturforscher aus dem 18. Jahrhundert, ist besonders in wirtschaftlich und ökologisch herausfordernden Zeiten für die österreichischen Land- und Forstwirt:innen das Gebot der Stunde.

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Ausgabe: 4/2026
Thema: Wald & Ausbildung
Bundesland: Österreich
Autor:in: DI Michael Gruber

Die Waldbewirtschaftung ist vielseitig und erfordert forstliches Fachwissen – von der Waldpflege über sichere Ernte- und Fälltechniken bis hin zu betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Forstliche Ausbildungsstätten bieten dafür zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die forstlichen Berufe in Österreich:

1. Facharbeiter:in Forstwirtschaft, Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Die Ausbildung zum/zur Forstfach-arbeiter:in ist in den land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnungen der Bundesländer geregelt und kann im Rahmen einer Lehre in einem Forstbetrieb, als Zweitlehre im Anschluss an eine landwirtschaftliche Fachschule oder im zweiten Bildungsweg absolviert werden. Den Abschluss bildet die erfolgreich bestandene Facharbeiterprüfung.

2. Meister:in der Forstwirtschaft sowie Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Anschließend an die Forstfacharbeiterausbildung kann ein Lehrgang zum/zur Meister:in abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet mehrere Fachwochen und dauert im Regelfall drei Jahre. Nach Abschluss der Meisterprüfung ist man berechtigt, Lehrlinge auszubilden. Hier ist auf den Meisterbonus bei der Niederlassungsprämie sowie auf den Ersatz der gewerblichen Ausbilderprüfung und der gewerblichen Unternehmerprüfung hinzuweisen.

3. Forstwart:in

Um die Qualifikation des Forstwartes bzw. der Forstwartin zu erlangen, ist die Absolvierung der Forstfachschule erforderlich. Die einzige Schule in Österreich dieser Art, ist in Traunkirchen beheimatet und dauert zwei Jahre. Der Forstwart bzw. die Forstwartin gilt als Forstorgan laut § 104 des Forstgesetzes.

4. Forstadjunkt:in, Förster:in

Die Qualifikation zum/zur Förster:in erfordert den positiven Abschluss der höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft oder das Bachelorstudium „Forstwirtschaft“ an der BOKU. Nach mindestens zwei Jahren Berufspraxis, der sogenannten „Forstadjunktenzeit“ kann die Staatsprüfung für den Försterdienst abgelegt werden. Diese berechtigt zum Führen des Berufstitels „Förster:in“ und zur Tätigkeit als leitendes Forstorgan für Betriebe mit 1.000 bis 3.600 ha Waldfläche.

5. Forstassistent:in , Forstwirt:in

Der/Die Forstassistent:in hat im Regelfall die positive Absolvierung der Diplomstudien der Studienzweige „Forstwirtschaft“ oder „Wildbach- und Lawinenverbauung“ der Studienrichtung „Forst- und Holzwirtschaft“ und der in der Verordnung nach Abs.1a hinsichtlich des Studienzweiges „Forstwirtschaft“ bezeichneten Lehrveranstaltungen an der Universität für Bodenkultur nachzuweisen. Nach zwei Jahren Berufsausübung kann die Staatsprüfung für den höheren Forstdienst abgelegt werden. Der positive Abschluss berechtigt zum Führen des Titels „Forstwirt:in“ und zur Bestellung als leitendes Forstorgan für einen Pflichtbetrieb ab 3.600 ha Wald.

 

Forstliche Weiterbildung

Eine gute Berufsausbildung ist die Grundvoraussetzung für die berufliche Praxis. Wer nachhaltig erfolgreich sein will, wird jede sinnvolle Weiterbildungsveranstaltung als Chance nützen. Informationen rund um die forstliche Aus- und Weiterbildung in Österreich erhalten Sie bei den Forstabteilungen der Landwirtschaftskammern oder auf den Homepages der forstlichen Ausbildungsstätten.

www.forstausbildung-noe.at
www.fastpichl.at
www.rotholz.at
www.fastossiach.at
www.fasttraunkirchen.at
www.forstfachschule.at
www.forstschule.at
www.boku.ac.at

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