Wenn auch bei Forstunternehmern oder Forstbetrieben oftmals erfolglos nach Forstarbeitern gesucht wird, so zeigt dies, dass der Großteil der Ausgebildeten ihr Wissen im eigenen Wald anwendet und umsetzt. Anders ist dies bei den Forstwirtschaftsmeistern (FWM). Da ist die Meisterprüfung häufig eine Bestätigung bzw. der Grundstein für die Gründung eines Forstunternehmens oder einer verstärkten beruflichen Tätigkeit im forstlichen Umfeld. Für manche Tätigkeiten bildet die Meisterausbildung auch erst die Grundlage. In einigen Bundesländern ist das Erfordernis um als Waldhelfer eingesetzt zu werden, die abgelegte Forstwirtschaftsmeisterprüfung. Mit dieser umfangreichen Ausbildung ist eine gute Basis für die Unterstützung und Beratung anderer Waldbesitzer gelegt. Abgelesen kann die meisterliche Qualität auch gut an den eigenen Waldflächen.
Waldwirtschaftsplan als Meisterarbeit
Der Forstwirtschaftsmeister kennt seine Waldflächen sehr gut, da die Meisterarbeit in den meisten der sechs ausbildenden Bundesländer die Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes ist. Dabei werden betriebliche, waldbauliche und ertragskundliche Daten aufgenommen, analysiert und bewertet. Daraus ergeben sich Erkenntnisse über Wuchsverhältnisse, Eingriffsdynamiken, Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen, Erschließungsbewertungen und vieles mehr. Das Kennen dieser Zusammenhänge ist bei der Beratung und Betreuung fremder Wälder eine wichtige Voraussetzung für gut bewirtschaftete Wälder, aber auch für die Akzeptanz der Waldhelfer bei den Grundbesitzern.
Zur fachlichen Qualifikation des Forstwirtschaftsmeisters zählt auch die Berechtigung der Ausbildung eines Lehrlings. Weiters ist für den Einstieg als Berufsjägerlehrling eine einschlägige forstliche Fachausbildung erforderlich, unter anderem gilt die Forstwirtschaftsmeisterausbildung als solche.
Einige Absolventen unterrichten auch Forstwirtschaftliches Praktikum an Schulen und haben somit die Möglichkeit, mit ihrem Meisterzeugnis die Pädagogische Ausbildung an der Agrarpädagogischen Hochschule in Wien zu absolvieren. Somit können das fachliche Wissen, aber vor allem auch die handwerklichen Fertigkeiten, der nächsten Generation der Waldbewirtschafter weitergegeben werden.
Ausbildungsplan
Die Ausbildung selbst ist grundsätzlich in ganz Österreich gleich, allerdings wird sie in teils unterschiedlicher Form abgehalten. Der Umfang liegt bei ca. 11 Wochen reiner Kurszeit, bei bereits vorhandener Meisterausbildung in einem anderen landwirtschaftlichen Berufsfeld werden 3 – 4 Wochen angerechnet. Die Ausbildungszeit erstreckt sich zwischen 1 – 3 Jahren bzw. Kurswinter, eine betriebliche Buchführung muss über zumindest ein ganzes Wirtschaftsjahr erfolgen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur FWM-Prüfung: Besuch eines Meisterkurses, mindestens drei Jahre als Forstfacharbeiter tätig oder mind. 3 Jahre Betriebsführer eines forstwirtschaftlichen Betriebes (mind. 5 ha) und 24 Jahre oder mind. 7 Jahre Praxis in der Forstwirtschaft (mind. 5 ha) oder die Försterschule bzw. die BOKU absolviert haben nach zwei Jahren Praxis. Neben den formalrechtlichen Voraussetzungen sind es vor allem die persönlichen Erfahrungen in der Waldbewirtschaftung und der forstbetrieblichen Führung, die es dann ausmachen, wieviel sich jeder einzelne aus dem Meisterkurs für sich mitnehmen kann. Im Rahmen der Meisterbriefverleihung in den Bundesländern wird üblicherweise auch unter den Forstwirtschaftsmeistern der Meister des Jahres verliehen. Ein symbolträchtiges Ereignis für alle, die den langen Weg der Meisterausbildung in der Forstwirtschaft gegangen sind.
Kontakt
Ing. Siegfried Sperrer
Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen
Bundesforschungszentrum für Wald (BFW)
Forstpark 1, 4801 Traunkirchen
Tel.: 0664/9261486
E-Mail: siegfried.sperrer@bfw.gv.at
www.fasttraunkirchen.at


