Getrennt zu sehen vom Jagdrecht an sich, ist das Recht zur Ausübung der Jagd. Die Jagdausübung regeln die einzelnen Jagdgesetze in der Form, dass ab einer bestimmten Flächengröße, Grundeigentümern das Recht zur Bildung einer Eigenjagd zusteht und alle übrigen Flächen in Gemeinschaftsjagdgebieten zusammengefasst sind. Darüber hinaus gibt es selbstverständlich noch viele weitere Details, die die Ausübung der Jagd auf den einzelnen Flächen regeln.
Wildregulierung und Artenschutz
Wie sehr sich die Jagd und deren Ausübung laufend ändern, zeigt sich auch an den zahlreichen Novellen der Jagdgesetze, die in den einzelnen Bundesländern verabschiedet werden. Gelegentlich gibt es große Novellen, die auch Grundlegendes in den Jagdgesetzen ändern und dazwischen sind es einzelne Bereiche, die anzupassen sind. Jagdgesetznovellen sind aber auch ein Zeichen dafür, dass die Jäger in Österreich vor immer neuen Herausforderungen stehen. Die größten Veränderungen haben sich in letzter Zeit für Jäger in jenen Bereich ergeben, wo diese aufgefordert sind, Wildbestände zu regulieren. Waren es früher vorwiegend Schalenwildarten wie Rotwild, Gamswild, Rehwild oder Schwarzwild, die einer Regulierung in ihren Beständen bedurften und hier vor allem zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, so sind es nun vielmehr neue, zusätzliche Wildarten, deren Bestände Eingriffe erfordern. Wölfe, Fischotter, Goldschakale und Biber gehören ebenso wie Krähenvögel, Kormorane und Fischreiher zu jenen Wildarten, deren unkontrollierte Ausbreitung durch Regulierung zu verhindern ist. Dabei geht es aber nicht nur um den Schutz der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischerei, sondern ebenso um den Schutz anderer oftmals gefährdeter Tierarten.
Der Fischotter führt beispielsweise mancherorts zu einer so starken Reduktion der Fischfaune, dass diesen Gewässern ein ökologisch schlechter Erhaltungszustand attestiert werden muss. Aus Gründen des Artenschutzes ist hier ein Eingriff in die Fischotterbestände erforderlich.
Jagd und Gesellschaft
Im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen an die Jagd stellt sich auch die Frage, inwieweit sich die Jäger und deren Einstellung ändert bzw. an die neuen Gegebenheiten anpasst. Generell ist festzuhalten, dass sich die Zahl der Jäger in Österreich laufend erhöht. So hat im Bundesland Salzburg die Anzahl der Jäger in den letzten zehn Jahren um ca. 20 % zugenommen und liegt derzeit bei ca. 2 % an der Gesamtbevölkerung. Jährlich machen in Salzburg 350 bis 400 Personen die Jagdprüfung. Der Anteil der Frauen steigt dabei auch stetig.
Viele dieser neuen Jäger stammen nicht unbedingt aus einem jagdlichen Umfeld, sodass die neuen Jäger damit auch sehr unterschiedliche Zugänge zur Jagd haben. Sahen vor ca. 15 Jahren noch 42 % der Jäger in Österreich die Jagd als Lebensaufgabe, so sind es jetzt nur mehr 14 %. Im Gegensatz dazu sehen 86 % der Jägerinnen und Jäger in Österreich aktuell die Jagd als Freizeitbeschäftigung. Weiters nimmt mit der erhöhten Anzahl an Jägern insgesamt jener Teil der Jäger ab, die in einem eigenen Revier oder einer Genossenschaft jagen können. Dem gegenüber nimmt die Einladungsjagd zu.
Moderne Technik unterstützt Handwerk
Mit einher geht damit der Verlust an jagdlichem Handwerk. Kompensiert wird dies zum Teil durch die Verwendung von moderner Technik, wie Wärmebild- und Nachtsichtgeräte, digitalisierte Zieloptik oder Fotofallen, welche zeitnahe aktuelle Bilder aus dem Revier auf das Handy übermitteln. War früher insbesondere die Verwendung von Geräten, die die Jagd in der Nachtzeit ermöglichen, wie Wärmebildvorsatzgeräte oder digitale Zielfernrohre verboten, so sind diese nunmehr in mehreren Bundesländern für die Bejagung einzelner Wildarten in der Nacht erlaubt. Nach der Erfindung der Schusswaffen im 14. Jahrhundert und dem Bau der ersten Zielfernrohre Ende des 19. Jahrhunderts ist die Entwicklung der Wärmebild- und Digitalbildtechnik die dritte große technische Revolution, was die Ausübung der Jagd betrifft. Manche Jagdfunktionäre wehren sich gegen die Verwendung dieser neuen Techniken aus Sorge um das Wild. War es bisher selbstverständlich, dass die Nacht dem Wild gehört, kann sich das nun doch stark ändern. Jeder Aufenthalt der Jäger des Nachts im Revier erhöht die Beunruhigung auch jener Wildarten, denen die Jagd bei Nacht gar nicht gilt. Insbesondere Rotwild reagiert besonders stark auf Beunruhigung durch die Jäger. Die Verwendung dieser neuen Jagd- und Beobachtungstechnik wird nicht aufzuhalten sein, weil es eben auch die Regulierung von bestimmten Wildbeständen erfordert. Was dabei und darüber hinaus damit gemacht wird, liegt letztendlich bei jedem einzelnen Jäger so wie eben auch der Wert eines jagdlichen Erlebnisses immer etwas ganz Persönliches ist.
Für die Grundeigentümer, von deren Besitz das Jagdrecht ausgeht, ist in erster Linie entscheidend, dass Jäger auf ihren Flächen die Jagd in der Art und Weise ausüben, dass der Wert der Jagd in Form eines artenreichen und gesunden Wildstandes erhalten bleibt und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft möglichst geringgehalten werden. Gute Jagdgesetze geben den Grundeigentümern ausreichend Rechte, die Ausübung der Jagd insbesondere in Form von Abschussplänen mitzugestalten.





