EINIGKEIT ÜBER EU-ENTWALDUNGSVERORDNUNG: POLITIK DARF NACHHALTIGE NUTZUNG NICHT ABSTRAFEN!

Jun 6, 2024 | Allgemein

Gemeinsame Stellungnahme von Land&Forst Betriebe Österreich, Landwirtschaftskammer Niederösterreich und Bischof Alois Schwarz

Wien, 6. Juni 2024 (aiz.info). – Die Diskussion um die Verordnungen des europäischen ‚‚Green Deals‘‘, wie etwa der EU-Entwaldungsverordnung, wurde in letzter Zeit intensiv geführt. Dabei fielen auch kritische Äußerungen gegenüber den Argumenten der heimischen Landbewirtschafter, welche die Verordnung als praxisfern bezeichnen. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen die Land&Forst Betriebe Österreich, die Landwirtschaftskammer Niederösterreich und Bischof Alois Schwarz erneut ihre klare Kritik an der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung.

Mit der EU-Entwaldungsverordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Produktion und den Vertrieb von Produkten (Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao etc.), welche nachweislich mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, einzuschränken. Denn, vor allem im globalen Süden führt die Entwaldung zur Zerstörung der Wälder und gefährdet die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung. Die heimischen Landbewirtschafter unterstützen dieses Vorhaben, da auch sie den Erhalt der Natur als wesentlich erachten.

Die Kritik an der EU-Entwaldungsverordnung betrifft somit nicht ihre Zielsetzung, sondern ihre Umsetzung. Die Forderungen der Verordnung gelten nämlich auch für Länder, die grundlegend kein Problem mit illegaler Entwaldung aufweisen und führen dazu, dass die Landbewirtschafter in ihrer Tätigkeit mit massiven bürokratischen Belastungen zu kämpfen haben. Die Verordnung schreibt etwa vor, dass für das entnommene Holz jeweils ein Nachweis zu erbringen ist, dass dafür kein Wald geschädigt oder in Agrarflächen umgewandelt wurde. Ein Umstand der vor allem in Österreich realitätsfern anmutet, wie auch Bischof Alois Schwarz

hervorhebt: ‚‚Wir erleben in diesen Tagen sehr intensive Diskussionen zum EU-Renaturierungsgesetz und zur EU-Entwaldungsverordnung, wobei wichtig zu betonen ist, dass diese Diskussionen ebenfalls in einer Reihe weiterer Mitgliedstaaten geführt werden. Dazu möchte ich zunächst grundsätzlich sagen, dass wir uns, auch wenn wir noch nicht am Ziel angelangt sein mögen, in Österreich in vielerlei Hinsicht doch auf einem guten Weg befinden.‘‘ Und Bischof Alois Schwarz ergänzt: ‚‚In Österreich können wir uns glücklich schätzen, ein weites Netz an kleinen und mittleren Strukturen und Familienbauernhöfen zu haben, welche sehr nachhaltig Grund und Boden bewirtschaften und eine Landschaft mit hoher Biodiversität pflegen und bewirtschaften. Das Wissen um die Verantwortung für die Schöpfung ist gerade im ländlichen Bereich sehr hoch. Ich bin dankbar dafür, dass wir in Österreich einen gesellschaftlich sehr breiten Konsens haben, was den Schutz unserer Natur und Verbesserungen im Sinne der Nachhaltigkeit betrifft.‘‘

Die bis dato vorgebrachten Argumente der Landbewirtschafter gegen die EU-Entwaldungsverordnung werden im geführten Diskurs jedoch nicht ernst genommen. Stattdessen wird argumentiert, dass diese Kritik nur dazu diene, eine gewisse politische Stimmung vor der kommenden EU-Wahl zu schaffen. Außerdem würden die vorgelegten Argumente der Land- und Forstwirtschaft Mythen und Halbwahrheiten darstellen, wie Befürworter der Verordnung betonen.

Die Land&Forst Betriebe und die Landwirtschaftskammer Niederösterreich wollen zu diesen Aussagen noch einmal eindeutig Stellung beziehen. Zunächst herrscht gerade in Österreich, so wie in vielen der europäischen Mitgliedsstaaten, große Einigkeit über die Wesentlichkeit einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, wie auch Präsident der Land&Forst Betriebe Konrad Mylius betont:

‚‚Als Land- und Forstwirte arbeiten wir tagtäglich mit der Natur. Wir bewirtschaften unsere Felder und Wälder mit Weitsicht und im Interesse, diese auch an die nächste Generation weitergeben zu können.  Wir sind so eng mit der Natur verbunden, wie keine andere Berufssparte in Europa und wollen dieser daher mit Sicherheit keinen Schaden zufügen!‘‘

Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, erklärt:  ‚‚Unser Wald ist eine wichtige Ressource und wertvoller Lebensraum, doch die EU-Entwaldungsverordnung bedroht unsere nachhaltige Forstwirtschaft. Denn sie würde letztendlich das Gegenteil von dem bewirken, was man eigentlich erzielen möchte, nämlich den Schutz der Wälder. Selbstverständlich begrüßen wir das Ziel, die Regenwaldzerstörung einzudämmen. Illegale Entwaldung in anderen Teilen der Welt darf aber nicht als Vorwand dienen, um unsere heimischen Waldbesitzer mit überzogenen bürokratischen Hürden zu belasten. Wir brauchen eine europäische Politik, die praxistauglich ist und den Waldbesitzern hilft, ihre Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und zu pflegen.‘‘

Als Beispiel für die weitläufige Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung ist etwa die Tatsache zu nennen, dass in Österreich die Waldfläche in den letzten zehn Jahren täglich um sechs Hektar zugenommen hat. Zudem fußt die Waldnutzung in Österreich bereits auf einem sehr strengen, international viel beachteten Forstgesetz, welches die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung der heimischen Wälder gewährleistet. Wo ein Baum gefällt wird, ist auch dafür zu sorgen, dass ein neuer nachwächst. Angesichts des mehr als ausreichenden Schutzes des Waldes in Österreich ist fraglich, weshalb seine Bewirtschafter von der EU unter Generalverdacht gestellt werden und sich gemäß der zusätzlichen europäischen Gesetzgebung mit einem unberechtigten, bürokratischen Mehraufwand freibeweisen müssen. Hinzu kommt die fehlende Rechtssicherheit, die angesichts zahlreicher offener Fragen nach wie vor besteht, oder auch viel zu kurze Fristen für die Anpassung bestehender Prozesse, unter anderem an ein europäisches Informationssystem, dass es noch nicht gibt.

„Österreichische Land- und Forstwirte sind gezwungen, aufwändige und detaillierte Beweise über ihre Unschuld zu sammeln, bevor sie Holz oder andere relevante Erzeugnisse auf den Markt bringen. Marktteilnehmer aus Drittstaaten hingegen können sich aussuchen, ob sie in diesen hochbürokratisierten Markt exportieren, oder ihre Produkte lieber auf einem anderen Markt ohne derartige Verpflichtungen verkaufen“, erklärt Präsident Mylius. „Hier sind also auch Verlagerungseffekte zu erwarten, die den europäischen Wirtschaftsstandort massiv schwächen können.“

Wesentlich in dieser Diskussion ist auch, dass nicht nur die nationale Gesetzgebung gut und ausreichend ist, sondern das Forstpolitik von vorherein keine EU-Kompetenz ist. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, welches festlegt das nur Themen der EU obliegen, welche auf nationaler Ebene nicht ausreichend geregelt sind, ist ein derart starker Eingriff in die Forstwirtschaft durch eine europäische Verordnung nicht zu rechtfertigen, ein Punkt, der von Befürwortern der Verordnung gerne vergessen wird. Die EU-Entwaldungsverordnung wird also nicht im Sinne einer gemeinsamen Forstpolitik umgesetzt, da es diese laut Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten auch nicht geben darf, sondern entstammt den Umweltagenden der Union. Dies führt dazu, dass die Verordnungen in Teilen stark durch ideologische, anstatt durch praxisnahe Ansprüche getrieben ist.

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